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6. Juli 2022
Gas und Atomkraft laut EU-Taxonomie nachhaltig
Nuclear power plant with a red field

Gas und Atomkraft laut EU-Taxonomie nachhaltig

Das EU-Parlament hat der Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig mehrheitlich zugestimmt. Kritik kommt aus verschiedenen politischen Lagern, von Verbraucherschutzorganisationen und auch die Fondswirtschaft selbst ist nicht begeistert von dem Schritt. Applaus gibt es von der Energiebranche.

Das EU-Parlament hat am 06.07.2022 mehrheitlich dafür gestimmt, Gas und Atomkraft in der EU-Taxonomie als klimafreundliche Technologie einzustufen. Die Entscheidung ist hochumstritten. Nicht nur die Grünen im Europaparlament lehnten den Vorschlag der EU-Kommission ab. Wie unter anderem das Handelsblatt berichtet, war der Protest auch in anderen Fraktionen groß – selbst in den Reihen der Fraktion der Konservativen.

Kern- und Gaskraftwerke in ESG-Produkten

Die EU-Taxonomie soll Anlegern Orientierung bei der Frage geben, was unter nachhaltigen Investitionen zu verstehen ist. Ab Anfang 2023 können nun aller Voraussicht nach auch Investitionen in die Betreibergesellschaften von Kern- und Gaskraftwerken als nachhaltig vermarktet werden.

Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Bundesregierung hat sich für die noch anstehende Abstimmung im EU-Rat gegen das Vorhaben positioniert. Die Mehrheit für die Kategorisierung von Gas und Atomkraft als nachhaltig sei dennoch sicher, berichtet das Handelsblatt über den Vorgang. Einzig die angekündigten Klagen von Österreich und Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof könnten das Vorhaben noch zu Fall bringen.

Reaktionen auf die Entscheidung

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie Vertreter der Energiebranche begrüßten die Entscheidung naturgemäß. Verbraucherschutzorganisationen wie beispielsweise die Bürgerbewegung Finanzwende gingen hingegen scharf mit dem Parlamentsvotum ins Gericht. Die Kategorisierung von Gas und Atomkraft als nach nachhaltig beschädige die Glaubwürdigkeit der Taxonomie massiv.

BVI hätte sich anderes Votum gewünscht

Differenziert fällt die Meinung von Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, zur Entscheidung des EU-Parlaments aus. Der BVI sei der Auffassung, dass sich die EU-Taxonomie strikt an wissenschaftlichen Kriterien orientieren solle. „Da die Taxonomiefähigkeit von Atomenergie und Erdgas nicht nur politisch umstritten ist, sondern auch wissenschaftlich, hätten wir es besser gefunden, wenn sich das Parlament gegen eine Aufnahme in die Taxonomie entschieden hätte“, wird Richter im Handelsblatt zitiert. (tku)

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