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Steuern & Recht
9. Dezember 2015
Gesundheitszustand als Druckmittel zerstört Vertrauen in das Arbeitsverhältnis

Gesundheitszustand als Druckmittel zerstört Vertrauen in das Arbeitsverhältnis

Droht ein Angestellter damit, sich krankzumelden, wenn er keinen kurzfristigen Urlaub bekommt, kann der Arbeitgeber ihm kündigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm und erklärte eine Kündigung für wirksam.

Im Streitfall wollte sich nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline ein Angestellter kurzfristig einen Tag Urlaub nehmen. Er war an diesem Tag ab 14 Uhr zum Spätdienst eingeteilt. Etwa dreieinhalb Stunden vorher rief er seinen Schichtleiter an, um sich freizunehmen. Dieser sagte jedoch, das könne er so kurzfristig nicht selbst entscheiden und verwies an das zuständige Büro. Der Mann rief dort aber nicht an, sondern erklärte seinem Schichtleiter, er würde sich dann eben krankschreiben lassen. Zehn Minuten vor Schichtbeginn meldete er sich dann tatsächlich krank. Der Vorgesetzte meldete daraufhin den Vorfall dem Arbeitgeber, der den Angestellten daraufhin kündigte.

Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt

Im folgenden Rechtsstreit gab das Landesarbeitsgericht Hamm dem Arbeitgeber recht. Laut aktueller Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer einen krankheitsbedingten Arbeitsausfall als Drohung missbraucht. Es spiele dann auch keine Rolle mehr, ob der Mann später tatsächlich arbeitsunfähig war oder nicht. „Da der Mann bereits vor seinem Arztbesuch angedroht hatte, sich krankschreiben zu lassen, ist das ärztliche Attest nicht mehr glaubhaft“, bekräftigt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline die richterliche Entscheidung. Mit seinem Verhalten habe der Angestellte das Vertrauen des Arbeitgebers zerstört. Deswegen sei es ihm nicht mehr zuzumuten, den Mann weiterhin zu beschäftigen. Die Kündigung ist also wirksam. (kb)

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.08.2015, Az.: 10 Sa 156/15