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7. Dezember 2023
Gewerbetreibende – Winterzeit ist Haftpflichtzeit

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Gewerbetreibende – Winterzeit ist Haftpflichtzeit

Gewerbetreibende – Winterzeit ist Haftpflichtzeit

Verkäufer haften für ihre Produkte

Das gilt selbst für die Produkte, die auf den Weihnachtsmärkten verkauft werden, falls der Gewerbetreibende Spielzeug, Anhänger oder Accessoires aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel direkt aus China importiert. Nicht nur der Hersteller, sondern auch der Verkäufer eines Produkts ist unmittelbar haftbar, wenn die Qualität des Gadgets nicht normkonform ist und dies kausal zu Gesundheitsschäden – etwa durch enthaltene Giftstoffe – oder zu Verletzungen führt. Die Haftung ist verschuldensunabhängig und Hersteller und Verkäufer haften gesamtschuldnerisch. Dieses sogenannte Produkthaftungsrisiko lässt sich ebenfalls mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für wenig Geld absichern.

Risiken des Winters absichern

Allgemein gibt es im Winter einige Risiken, die von Gewerbetreibenden schnell unterschätzt werden können. Auch im milderen Klima gibt es ihn noch, den plötzlichen Wintereinbruch. Auf einmal herrscht Schneegestöber und die Gehwege sind innerhalb von Minuten spiegelglatt. Vergisst man dann, den Bürgersteig vor seinem Geschäft von Eis und Schnee freizuräumen und zu streuen, kann es natürlich passieren, dass jemand daraufhin unglücklich ausrutscht und sich den Fuß bricht. Was, wenn die oder der Unglückliche aufgrund des komplizierten Bruchs für längere Zeit nicht arbeiten kann? Auch für Verdienstausfälle tritt eine Betriebshaftpflichtversicherung ein.

Was die wenigsten wissen, die als Kleingewerbe einen Hausmeisterdienst betreiben: Durch die vertragliche Zusage von Hausmeistertätigkeiten für ein Objekt wird auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers übernommen. Wenn also der Eigentümer einer Immobilie und des dazugehörigen Grundstückes im Winter einen Hausmeisterdienst engagiert, der Schnee räumt und streut, hat dieser auch dafür zu sorgen, dass den Nutzern des Gebäudes oder der Außenanlagen kein Schaden durch potenzielle Gefahrenquellen in diesen Bereichen entsteht. Der Hausmeister­service sollte somit eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Winterdiensttätigkeiten einschließt.

Fazit: passende Betriebshaftpflichtversicherung, ausführliche Beratung

Damit die Winterstimmung auch für (Klein-)Gewerbetreibende unbeschwert und nicht zuletzt lukrativ bleibt, ist eine passende Betriebshaftpflichtversicherung die beste Voraussetzung. Eine ausführliche Beratung zu speziellen Risiken ist immer ratsam.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Marc Elias – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Christian Hurtmann