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28. Oktober 2020
GGF-Zusagen: Warum Lebenserwartung wichtiger ist als Kapitalrendite

GGF-Zusagen: Warum Lebenserwartung wichtiger ist als Kapitalrendite

Die Lebenserwartung spielt eine wichtige Rolle bei Pensionszusagen. Umso mehr gilt dies, wenn es um entsprechende Pensionsrückstellungen für die Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in kleineren Unternehmen geht. Die LV 1871 rechnet die Wirkung je nach Lebensalter vor und bietet mit ihrem Pensionsfonds eine Lösung.

Häufig wird die Niedrigzinsphase als das wichtigste Problem bei der langfristigen Finanzierung von Pensions­zusagen betrachtet. Dabei wird übersehen, dass dies nur bei hinreichend großen Kollektiven gilt. Bei kleinen Kollektiven ist aber die Biometrie langfristig der viel wichtigere Faktor. Betroffen sind insbesondere Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Versorgungsordnungen kleiner und mittelständischer Unternehmen. Aber auch bei großen Unternehmen gibt es häufig solche „Kleingruppen“, zum Beispiel Führungskräfte mit Zusagen, deren Höhe so deutlich über dem Durchschnitt liegt, dass es keinen Ausgleich mit dem übrigen Kollektiv gibt. Um die Betrachtung einfach zu halten, wird im Folgenden eine einzelne Zusage betrachtet, aber die Folgerungen gelten entsprechend auch für kleine Kollektive.

Die stetige Zunahme der Lebenserwartung

Bei einer Zusage auf Altersrente ist die Lebenserwartung ein entscheidender Kalkulationsfaktor, also die Anzahl der Jahre, die ein Mensch voraussichtlich noch lebt. Auf Grundlage der aktuellen Sterbetafel des Deutschen Statistischen Bundesamts kann zum Beispiel ein 65-jähriger Mann erwarten, noch 17,9 Jahre zu leben. Auf dieser Grundlage würde man also für die Altersrente eines 65-jährigen Mannes 17,9 Jahresrenten zurückstellen. Wenn dieser Mann fünf Jahre älter geworden ist, hätte man fünf Jahresrenten ausgezahlt, hätte also – ohne Berücksichtigung von Zinsen – noch 12,9 Jahresrenten in der Rückstellung. Die Lebenserwartung eines 70-jährigen Mannes beträgt aber 14,3 Jahre, das heißt es fehlen 1,4 Jahresrenten: Die Lücke beträgt mehr als 10%. Der Grund für diese Lücke ist, dass mit jedem Jahr, die ein Mensch überlebt, die Anzahl der Jahre, die er voraussichtlich noch leben wird, zwar zurückgeht, aber um weniger als ein Jahr. Wie wirken sich diese Änderungen in der Lebenserwartung auf die Pensionsrückstellungen aus? Die Antwort liefert die Tabelle rechts unten mit einem Beispiel für die Entwicklung der steuerlichen Pensionsrückstellung.

GGF-Zusagen: Warum Lebenserwartung wichtiger ist als Kapitalrendite

Die Tabelle ist wie folgt zu lesen: In Spalte (2) steht der steuerliche Barwert für die hier beispielhaft verwendete Zusage, berechnet am Ende des Vorjahres. Wenn man annimmt, man würde ein Kapital dieser Höhe zu Beginn des Jahres investieren und darauf 6% Rendite bekommen, dann erhielte man den in Spalte (4) ausgewiesenen Zinsertrag. Somit wäre am Jahresende ein Kapital gemäß Spalte (5) verfügbar. Vergleicht man dies mit dem steuerlichen Barwert am Jahresende aus Spalte (6), ergibt sich die in Spalte (7) genannte „Unterdeckung“. Da die für die Berechnung des Zinsertrags verwendete Rendite gleich dem steuerlichen Rechnungszins ist, ist die Unterdeckung nicht die Folge fehlender Kapitalerträge, sondern ist ausschließlich auf die oben beschriebene Zunahme der Lebenserwartung zurückzuführen. Für die Jahre des Rentenbezugs muss man bei dieser Rechnung zusätzlich die in Spalte (3) angegebenen ausgezahlten Beträge berücksichtigen.

In den beiden rechten Spalten der Tabelle ist die Zunahme der Lebenserwartung in Rendite „umgerechnet“. In Spalte (8) steht die Rendite, die rechnerisch erforderlich ist, um die rechnungsmäßigen Zinsen zu erwirtschaften und zusätzlich die Zunahme der Lebensdauer auszugleichen. Dieser Wert ist natürlich unmittelbar vom Rechnungszins abhängig, daher ist in Spalte (9) nur die erforderliche Überrendite ausgewiesen, also der Teil der Gesamtrendite, der über den Rechnungszins hinausgeht. Der Wert für die Überrendite ändert sich nicht wesentlich, wenn man die Barwerte mit einem anderen Rechnungszins berechnet. Daher ergeben sich grundsätzlich dieselben Aussagen, wenn man die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz betrachtet. Bei der Handelsbilanz kommt sogar noch ein erschwerender Faktor hinzu, nämlich der von Jahr zu Jahr zurückgehende Rechnungszins, der zu einer weiteren Erhöhung der Rückstellung führt.

Die erforderliche Überrendite liegt während der Anwartschaft noch unter 1%, ist aber bis Alter 80 schon auf knapp 4% gestiegen und steigt dann immer weiter, und das sogar mit zunehmender Geschwindigkeit. Damit kommt man auch bei einem vorsichtig angesetzten Rechnungszins von zum Beispiel 2% schon im Altersbereich von Mitte 80 zu erforderlichen Renditen von 8% bis 9%, die realistisch betrachtet am Kapitalmarkt nicht zu erreichen sind. Bei Versorgungs­berechtigten mit höherem Alter spielt also die erzielte Rendite praktisch keine Rolle mehr, weil allein durch die wachsende Lebenserwartung die Zusage zu einer immer größeren finanziellen Belastung für das Trägerunternehmen wird.

Absolute Sicherheit ist möglich, aber nicht finanzierbar

Um das Problem des fehlenden kollektiven Ausgleichs bei einzelnen Zusagen und kleinen Kollektiven zu lösen, gibt es verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Graden von Sicherheit. Für die meisten Träger­unternehmen wäre „absolute Sicherheit“ wünschenswert. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Zu Rentenbeginn wird so viel Kapital bereitgestellt, dass die Rente ausschließlich aus den rechnerischen Kapitalerträgen finanziert wird, ohne das Kapital zu verbrauchen. Legt man zum Beispiel eine Zinserwartung von 2% zugrunde, benötigt man für diese Lösung einen Kapitalbetrag in Höhe von 50 Jahresrenten! Diese Lösung ist in der Regel finanziell nicht realisierbar und daher eher theoretischer Natur.

Zu Rentenbeginn wird die Zusage auf einen Pensionsfonds mit versicherungsförmiger Garantie ausgelagert bzw. eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Diese Lösung ist insbesondere dann, wenn bei Beginn der Altersrente die Rentenhöhen feststehen, grundsätzlich umsetzbar. Auch in diesem Fall beträgt der finanzielle Aufwand ein Vielfaches der Pensionsrückstellung und ist deshalb für viele Trägerunternehmen nicht verkraftbar.

Die Best-Practice-Lösung

Weil „absolute Sicherheit“ in der Regel nicht finanzierbar ist, sind nicht-versicherungsförmige Auslagerungen der Zusage auf einen Pensionsfonds weit verbreitet. Bei Wahl eines vorsichtigen Rechnungszinses in Kombination mit einer Biometrieabsicherung, die Nachschüsse wegen der Biometrie bis zu einem gewählten Alter ausschließt, bieten sie eine Art Airbag, mit dem das Problem abgefedert werden kann. Der LV 1871 Pensionsfonds legt seinen Schwerpunkt auf eine bestmögliche Ausgestaltung zur Reduktion dieses Nachschussrisikos. Mit seinem Modell „Altersreserve“ und der Flexibilität des Rechnungszinses bietet der LV 1871 Pensionsfonds eine optimale Lösung. Die auf den Kunden hierfür individuell abgestimmten Angebote gepaart mit attraktiven Finanzierungs­modellen zeichnen den LV 1871 Pensionsfonds aus.

Von Martin Großmann, Vorsitzender der Geschäftsleitung der LV 1871 Pensionsfonds AG

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2020, Seite 40f., und in unserem ePaper.

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