Die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, kurz infinma, veröffentlicht regelmäßig Untersuchungen zu den Marktstandards in unterschiedlichen Versicherungstarifen, seit 2011 in der Berufsunfähigkeitsversicherung und 2021 erstmals in der Grundfähigkeitsversicherung (GF). Ziel ist, Vermittlern, Maklern und Versicherern über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufzuklären.
Nun hat das Institut die Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung für 2025 veröffentlicht. Untersucht wurden 135 Tarife von 32 Lebensversicherungsunternehmen. Lediglich 34 Produkte von neun Anbietern erfüllen demnach alle Anforderungen an die Marktstandards oder übertreffen diese aus Kundensicht. Nur diese erhalten das infinma Marktstandard-Siegel.
Methodik
Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.
Für den Erhalt eines Siegels ist es nach wie vor notwendig, in allen der 17 getesteten Kriterien den durch die Marktvorgaben ermittelten Standard mindestens zu erfüllen. Für jedes Kriterium, in dem ein Produkt den Standard übertrifft, wird ein (Plus-)Punkt vergeben. Je nach Anzahl der erreichten Plus-Punkte kann ein Produkt ein Siegel in Gold, Silber oder Bronze erreichen.
Diese Anbieter konnten alle Anforderungen erfüllen
Vier Pluspunkte hat kein Produktanbieter einer GF-Versicherung erhalten, somit konnte keiner ein Gold-Siegel für sich gewinnen. Ein Silber-Siegel konnten sich die Allianz (mit dem Tarif KörperSchutzPolice E230) und Die Dortmunder sichern. Ebenso erhielt die Allianz ein Bronze-Siegel mit zwei Plus-Punkten mit der KörperSchutzPolice E230 (bAV) sowie die Versicherungskammer Bayern, HDI und die NÜRNBERGER. Mit einem Bronze-Siegel mit einem Plus-Punkt wurden die Alte Leipziger, Baloise, HUK-Coburg und VRK prämiert.
Infektionsklausel auf dem Vormarsch
Laut Stephan Franz, verantwortlicher Analyst für die Grundfähigkeitsabsicherungen bei infinma, sehe man in der Grundfähigkeitsversicherung weiterhin eine hohe Dynamik, allerdings vor allem bei der Anzahl und der Definition der versicherten Leistungsauslöser.
Zudem weist er auf kleinere Verbesserungen hin. So wurde bspw. die Infektionsklausel, die während der Corona-Zeit in den Kriterienkatalog aufgenommen wurde, inzwischen zum Marktstandard. In 67 Tarifen ist eine Infektionsklausel obligatorisch mitversichert, in 33 ist sie optional versicherbar.
„Auch die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Produktes durch den nachträglichen Einschluss eines Bausteins oder einer Option oder der Upgrade-Möglichkeit auf einen höherwertigen Tarif hat sich relativ schnell zum Standard entwickelt“, so Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. Dennoch bleibe Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zu BU: „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsbezug unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft“, erläutert Schulz. Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten sei für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.
Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der infinma-Website eingesehen werden. (mki)
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