Die Grundrente soll kommen und zwar wie geplant zum 01.01.2021. Diesen Mittwoch soll sie im Bundeskabinett behandelt werden. Einige noch offene Fragen sind von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Angaben der Ressorts nun geklärt worden. Vermieden werden sollen zu harte Grenzen bei den Profiteuren des Rentenkonzepts.
Geringere Grundrente unter 35 Beitragsjahren
Im Hinblick auf die Beitragszeiten soll gelten: Wer 33 bis 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, soll einen geringeren Zuschlag an Grundrente erhalten. Den vollen Zuschlag gibt es erst ab 35 Jahren gezahlter Beiträge. Neu sind die Grenzen bei der Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente: Bezugsberechtigt sind nur Rentner, deren Einkommen bei maximal 1.250 Euro (alleinlebend) und 1.950 Euro (Paare) liegt. Einkommen darüber sollen zu 60% auf die Grundrente angerechnet werden. Bei Einkommen über 1.600 Euro (alleinlebend) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird dieses zu 100% auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Nur 1,3 Millionen Menschen profitieren
Erklärtes Ziel der Ministerien ist es, dass nur Menschen Grundrente erhalten, die sie auch wirklich brauchen. Daher werden auch Kapitalerträge bei der Prüfung der Einkommen berücksichtigt. Diese müssen der Rentenversicherung gegenüber offengelegt werden. Laut Aussagen des Deutschen Gewerkschaftsbundes komme die Grundrente somit letztlich nur schätzungsweise 1,3 Millionen Menschen deutschlandweit zu Gute.
Finanzierung „aus Steuermitteln“
Umstritten war auch die Frage nach der Finanzierung. Insbesondere die Idee Heils, die Grundrente über eine Finanztransaktionssteuer zu finanzieren, stieß auf teils harte Kritik (AssCompact berichtete). Im aktuellen Entwurf zur Grundrente heißt es nun lediglich, sie werde vollständig aus Steuermitteln finanziert. (tos)
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