Seit April können Krankenvollversicherte der Halleschen Krankenversicherung die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Damit können Arzt-, Krankenhaus- oder Laborberichte sowie Diagnosen gespeichert und mit verschiedenen Gesundheitsdienstleistern geteilt werden. Dokumente wie Arztbriefe oder Befunde, individuelle Medikationspläne, Röntgenbilder, Impfpass und Mutterpass sowie Notfalldaten lassen sich auch in der ePA ablegen.
Über den digitalen Austausch sollen Behandlungen zielgerichteter aufeinander abgestimmt werden können. Zudem soll durch die Nutzung der ePA der Aufwand auf beiden Seiten reduziert, Prozesse beschleunigt und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden.
Digitalisierung als Priorität
Die Hallesche ist der dritte private Krankenversicherer, der die ePA anbietet. Zugang zur ePA haben Versicherte über eine App der Hallesche. Die Hoheit über die Daten liegt dabei allein bei den Kunden, versichert das Unternehmen. Sie werden verschlüsselt abgelegt und können nur vom Versicherten und dem vom Versicherten berechtigen Kreis eingesehen werden. Die gespeicherten Daten unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Digitalisierte Prozesse für ihre Kunden anzubieten ist laut eigenen Aussagen der Hallesche von großer Priorität für das Unternehmen. Im nächsten Schritt will der Versicherer das E-Rezept sowie den Online-Check-In einführen. (js)
Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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