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10. April 2021
HanseMerkur erweitert Corona-Reiseschutz

HanseMerkur erweitert Corona-Reiseschutz

Der Corona-Reiseschutz der HanseMerkur hat eine Aufstockung erfahren. Die Leistungen des Tarifs in der Urlaubsgarantie bzw. Reiseabbruch-Versicherung gelten nun auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das jeweilige Zielland besteht. Außerdem wurden die Prämien vereinfacht und gesenkt.

Im vergangenen Jahr ist die HanseMerkur dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Reisenden mit einer neuen Corona-Zusatzversicherung begegnet. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs an Reisebuchungen und der für Reisende weiterhin unübersichtlichen Situation werden nun sowohl der Leistungsumfang des Produktes aufgestockt als auch die Prämie gesenkt.

Im August 2020 startete der spezielle Corona-Reiseschutz als Quarantäne-Absicherung. Sie kann zu HanseMerkur Reiseschutzprodukten hinzugebucht werden, die mindestens eine Reise-Rücktrittsversicherung beinhalten. Mit dem Relaunch greifen die Leistungen des Tarifs in der Urlaubsgarantie bzw. Reiseabbruch-Versicherung nun auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das jeweilige Zielland besteht. Auch wird die Abschlussfrist für den Corona-Reiseschutz an die Abschlussfrist der Reise-Rücktrittsversicherung angeglichen, was den Vertrieb und die Produktberatung erleichtern soll.

Nur noch eine Prämie für alle Reisearten

Zusätzlich wird die Anzahl an Reisepreisstaffeln reduziert, nach denen sich die Prämie berechnet. Der Einfachheit halber gibt es nur noch eine Prämie für alle Reisearten. Die bisher separate Ausweisung von Schiffsprämien entfällt. Darüber hinaus wurden die Prämien insgesamt gesenkt. Kunden, die ihren Corona-Reiseschutz bereits in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls von den Leistungsverbesserungen, denn im Schadenfall greifen die Anpassungen auch bei ihnen.

Der spezielle Corona-Reiseschutz umfasst nach wie vor eine Absicherung der Storno- und Reisekosten, wenn für den Reisenden aufgrund eines Corona-Verdachts zu Hause oder am Urlaubsort eine Quarantäne angeordnet wird. Sollten Reisende ihren bereits angetretenen Urlaub aufgrund einer Quarantäne abbrechen oder verlängern müssen, erstattet die HanseMerkur darüber hinaus die zusätzlichen Unterkunfts- und Rückreisekosten. Auch im Fall einer Temperaturmessung oder bei einem Covid-19-Test am Hinreise- oder Rückreisetag, die dazu führen, dass Urlauber ihren Flug nicht antreten oder nicht zu ihrem Ferienhaus reisen können, greift die Absicherung. (ad)

Bild: © TeamDaf – stock.adobe.com