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1. März 2018
HDI Global SE bringt Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung

HDI Global SE bringt Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung

Ab Juli gilt das neue Reiserecht. Dann müssen Reiseveranstalter und -vermittler im Voraus erhaltene Kundengelder gegen Insolvenz absichern. Mit einer neuen Insolvenzversicherung bietet HDI Global SE nun ein Produkt zur Kundengeldabsicherung vor allem für Kleinst- und Gelegenheitsreiseveranstalter.

Zum 01.07.2018 kommt das neue Reiserecht, das auf Kundenseite für mehr Transparenz und Schutz bei Buchung einer Pauschalreise sorgen soll. Für Reiseveranstalter und Reisevermittler ergeben sich dadurch neue Pflichten: Erhalten sie von Kunden Vorauszahlungen, müssen diese Gelder gegen Insolvenz abgesichert sein. Verbraucher sind damit nicht mehr dem Risiko ausgesetzt, ihr im Voraus bezahltes Geld bei einer Pleite des Reisedienstleisters zu verlieren. Für eine schnelle und unkomplizierte Rückerstattung des Geldes an die Kunden müssen Reiseveranstalter und -vermittler über eine Insolvenzversicherung verfügen. Mit der neuen Police „EasyCert“ hat der Industrieversicherer HDI Global SE nun ein solches Produkt im Angebot.

Schutz für Kleinst- und Gelegenheitsreiseveranstalter

Die Insolvenzversicherung „EasyCert“ richtet sich insbesondere an Kleinst- und Gelegenheitsreiseveranstalter mit einem Umsatz bis zu einer Höhe von 250.000 Euro und an Reisevermittler, die auch verbundene Reiseleistungen organisieren. Inhalt der Police ist die Erstattung der von Kunden erhaltenen Vorauszahlungen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder Reisevermittlers.

Anzahlungen für verbundene Reiseleistungen ebenfalls abgesichert

Der Schutz beinhaltet neben klassischen Pauschalreisen auch die neu geschaffenen verbundenen Reiseleistungen. Bei Pauschalreisen handelt es sich um eine Kombination aus zwei Einzelleistungen, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden, wie etwa eine Woche Hotel inklusive Flug. Neu sind verbundene Reiseleistungen, die ebenfalls aus zwei verschiedenen Einzelleistungen bestehen, wie etwa Hotel und Skipass. Hier schließt der Reisende jedoch separate Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern ab. Wird das Geld dafür direkt an den Reisevermittler bezahlt, sind diese Vorauszahlungen ebenfalls gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern.

Police deckt auch Rückbeförderung ab

Im neuen EU-Recht ist für Reisende auch ein Anspruch auf Rückbeförderung und eine zusätzlich notwendige Beherbergung enthalten, falls der Touristik-Dienstleister während der Reise insolvent wird. Hierfür muss die Rückbeförderung aber im Reisevertrag inbegriffen gewesen sein. Auch diese neue Regelung ist in der Police „EasyCert“ berücksichtigt. HDI kommt im Versicherungsfall für die Kosten für Rückreise und zusätzliche Übernachtungen auf.

Versicherungspolice online abschließbar

Die neue Versicherung lässt sich ab dem 2. Quartal 2018 über eine Internetplattform online abschließen. Die Police steht direkt zum Download bereit und tritt nach Abschluss sofort in Kraft. Wie HDI unterstreicht, habe man die Antragsformalitäten stark vereinfacht. „Das übliche Prozedere einer Insolvenzdeckung sieht vor, dass der Antragsteller jährlich seine Bilanz einreichen muss. Außerdem wurde bislang eine Sicherheit oder Bürgschaft gefordert. Danach für ein Jahr eine Police ausgestellt. Und danach geht alles von vorne los“, erläutert der Berliner HDI-Vertriebsleiter Bernd Schako. „Mit diesen Anforderungen haben wir jetzt Schluss gemacht, um unsere schlanke Online-Lösung für die zu erwartenden Anfragen zu ermöglichen.“ (tk)