Was ist ein Hinterbliebenengeld genau? Wie unterscheidet es sich von einem Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Tod eines nahen Angehörigen? Und warum fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus als das Hinterbliebenengeld? Das sind Fragen, die das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Verfahren zwischen dem Vater eines Unfallopfers und dem Kfz-Haftpflichtversicherer eines Unfallbeteiligten zu beantworten hatte.
Unfallgegner trägt hälftige Mitschuld
Der Sohn des Mannes war durch einen Autounfall zu Tode gekommen. An der Verursachung des Unfalls trug der zweite Unfallbeteiligte eine Mitverschuldensquote von 50%. Aus diesem Grund nahm der Mann den Unfallgegner seines Sohnes auch auf die Zahlung von Hinterbliebenengeld in Anspruch.
Vater fordert mehr Geld
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlte dem Mann ein Hinterbliebenengeld von 3.750 Euro aus. Das empfand der Mann jedoch als deutlich zu gering. Seiner Ansicht nach wären vielmehr 8.750 Euro angemessen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.
Hinterbliebenengeld wird leicht erhöht
Das Landgericht erhöhte den Anspruch des Mannes in seinem Urteil um 750 Euro auf 4.500. Das OLG Koblenz hatte keine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils und lehnte die Berufung des Klägers per Beschluss ab. Doch wie kam es zu dieser Entscheidung?
10.000 Euro sind die Richtschnur
Für die Bemessung sowohl von Hinterbliebenengeld als auch für Schmerzensgeld hat der Gesetzgeber einen durchschnittlichen Entschädigungsbeitrag von 10.000 Euro veranschlagt, erklärt das OLG Koblenz. 10.000 Euro bildeten also die Richtschnur für die Bemessung der Entschädigung. Hinterbliebenengeld werde jedoch gegenüber Schmerzensgeld als nachrangig behandelt.
Das bedeutet, wenn aus der Trauer und dem seelischen Leid des Vaters über den Tod seines Sohnes gesundheitliche Probleme resultieren, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld (vorrangig). Ist das nicht der Fall, kann er für seinen Verlust immer noch mit dem Hinterbliebenengeld (nachrangig) bedacht werden.
Nur halbes Hinterbliebenengeld
Aus eben diesem Grund ist das Hinterbliebenengeld auch tendenziell niedriger angesiedelt, als das Schmerzensgeld, verdeutlicht das OLG. Schließlich träten zu der Trauer und dem seelischen Leid noch gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzu.
Das erklärt nun auch die Entscheidung des Gerichts. Von der Richtschnur 10.000 Euro weicht das Gericht nach unten ab, da keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Es veranschlagte 9.000 Euro. Da der Unfallgegner jedoch nur eine hälftige Mitschuld trägt, halbierte sich die Summe auf die besagten 4.500 Euro. (tku)
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
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