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Steuern & Recht
24. Januar 2023
Hinweisgeberschutzgesetz: Chance statt Gefahr

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Sports business. Man in suit wearing a whistle with red string. 3d illustration

Hinweisgeberschutzgesetz: Chance statt Gefahr

Die Ampelregierung in Berlin hat im Koalitionsvertrag klargestellt, dass sie die EU-Whistleblower-Richtlinie in Form eines Hinweisgeberschutzgesetzes zügig umsetzen will. Wen dieses neue Gesetz schützen soll und welche Aufgaben sich nun für Unternehmen stellen, erklärt ein Rechtsexperte.

Ein Artikel von Dr. Karsten Umnuß, Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei gunnercooke

Spätestens seit den Enthüllungen des US-Amerikaners Edward Snowden werden sogenannte Whistleblower in der Öffentlichkeit deutlich positiver als zuvor wahrgenommen. Aktuell sorgt die EU-Richtlinie 2019/1937 und die geplante Umsetzung in deutsches Recht für eine Weiterführung dieser Entwicklung: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird unter anderem den Schutz von Personen regeln, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Gleichzeitig sollen die Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung mit dem verbesserten Hinweisgeberschutz in Einklang gebracht werden, sodass bürokratische Belastungen überschaubar bleiben. Und anders als oft gedacht kann natürlich das Auf­decken von Missständen und das Bekennen zu gesetzeskonformem Verhalten zu einem Imagegewinn für das Unternehmen führen.

Im Zweifel für den Hinweisgeber

Unter den Schutzbereich des Gesetzes als Hinweisgeber fallen alle Personen, die den vorgesehenen Meldestellen Informationen über Verstöße offenlegen. Auch Menschen, die von einer Enthüllung betroffen sind, werden abgesichert. Wichtig: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz betrifft nur Aktivitäten, die per Gesetz ohnehin verboten sind, wie beispielsweise Straftaten, Diskriminierung, Bestechlichkeit oder Insiderhandel. Unternehmensinterne Informanten gelten damit als hervorragendes Frühwarnsystem und ermöglichen es, illegale Machenschaften und Strukturen früh aufzudecken sowie diese Probleme unternehmensintern zu lösen. Firmen können also proaktiv gegen Missstände vorgehen und vermeiden erhebliche Bußgelder sowie Imageschäden.

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Ein Artikel von
Dr. Karsten Umnuß