„Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Aus diesem Grund sollen homöopathische Behandlungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen werden.
Sollte dieser Plan des Gesundheitsministers tatsächlich Realität werden, müssten homöopathische Leistungen künftig entweder aus der eigenen Tasche bezahlt oder anderweitig abgesichert werden – es könnten also neue Absicherungsbedarfe entstehen. Infrage dafür kämen dann vor allem private Krankenzusatzpolicen – eine Sparte, die im Vermittlungsgeschäft von Versicherungsmaklern in den letzten Jahren bereits deutlich an Bedeutung hinzugewonnen hat.
Kann die private Krankenzusatz also von einer möglichen Streichung homöopathischer Leistungen profitieren? Das Fachmagazin AssCompact hat bei ausgewählten, von Maklern favorisierten Krankenzusatzversicherern nachgefragt.
Homöopathie bereits gegenwärtig keine GKV-Vertragsleistung
Grundsätzlich sei Homöopathie bereits gegenwärtig keine Vertragsleistung der GKV. Die Kassen könnten aber auf freiwilliger Grundlage Leistungen für homöopathische Behandlungen und/oder homöopathische Arzneimittel anbieten, stellt Dr. Roland Schäfer, Vorstandssprecher der ARAG Krankenversicherungs-AG (ARAG), klar. Daher spielen bei den befragten Versicherern ARAG, Barmenia und HanseMerkur homöopathische Leistungen eine wichtige Rolle bei der privaten Krankenzusatzversicherung, auch wenn keiner der Produktgeber einen Tarif rein für Homöopathie im Angebot hat. Zudem sei die Homöopathie auch nur eine von vielen Leistungen der Naturheilkunde, die durch eine private Krankenzusatzpolice erstattet werden, merken die Versicherer an.
Die Vorteile einer Absicherung naturheilkundlicher Verfahren durch eine private Krankenzusatzpolice sind offensichtlich: Zum einen trägt sie oft einen größeren Anteil der Kosten für homöopathische Behandlungen als jene wenigen gesetzlichen Krankenkassen, die überhaupt Homöopathie anbieten. Zum anderen übernehmen diese ausgewählten Kassen häufig nur Kosten für niedergelassene Ärzte und nicht für Heilpraktiker, erläutert HanseMerkur. Aber genau Heilpraktiker würden von an Homöopathie interessierten Menschen besonders häufig konsultiert werden.
Wer zählt zur Zielgruppe?
Doch welche Zielgruppen fragen überhaupt nach Naturheilverfahren und homöopathischen Leistungen? Für die befragten Versicherer ist klar: Die Nachfrage geht vor allem von einem Kundenkreis aus, der sich eine Alternative zur klassischen Schulmedizin wünscht. Laut ARAG fallen darunter meist Menschen mit höherer Körpersensibilität und höherem Bildungsgrad. Und etwa bereits die Hälfte der Deutschen nutze aktuell homöopathische Angebote. Konkret greifen darauf insbesondere junge Frauen und Kinder zurück, heißt es von Barmenia. Unisono sehen die befragten Versicherer daher junge Frauen und Familien als Hauptzielgruppe homöopathischer Leistungen.
Leicht zunehmende Nachfrage wird erwartet
Inwiefern könnte nun das Neugeschäft im Bereich Krankenzusatz durch die Ankündigung aus dem Gesundheitsministerium, homöopathische Leistungen aus dem GKV-Katalog zu streichen, stimuliert werden? Unisono gehen die befragten Versicherer davon aus, dass es eine leicht zunehmende Nachfrage nach Zusatztarifen geben könnte. „Einen Boom für Tarife mit Leistungen speziell für Homöopathie sehen wir aber nicht“, ordnet die ARAG ein. Noch sehen die Versicherer daher auch keinen speziellen Anpassungsbedarf bei ihren Ergänzungstarifen bzw. beim Produktportfolio. (as)
Bild: © Sonja Birkelbach – stock.adobe.com
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