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23. Januar 2023
Immobilienteilverkauf: Anbieter unterzeichnen Qualitätskodex
Immobilienteilverkauf: Anbieter unterzeichnen Qualitätskodex

Immobilienteilverkauf: Anbieter unterzeichnen Qualitätskodex

Einige Teilverkauf-Anbieter haben nun einen Code of Conduct beschlossen. Erstunterzeichner sind Engel & Völkers LiquidHome, Heimkapital, Volksbank Immobilien Teilverkauf sowie Wertfaktor. Die freiwillige Selbstverpflichtung soll einheitliche Standards beim Immobilienteilverkauf definieren.

Der Immobilienteilverkauf ist ein noch junges Modell der Immobilienverrentung. Hierbei wird nur ein Teil der Immobilie, maximal die Hälfte, zum aktuellen Marktwert verkauft. Die Eigentümer erhalten ein Nießbrauchrecht und können ihre Immobilie weiterhin so nutzen wie zuvor. Im Gegenzug wird ein monatliches Nutzungsentgelt fällig.

Die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote auf dem Markt ist bislang eher schwierig. Für die einzelnen Bestandteile eines Teilverkauf-Vertrags, zum Beispiel der Immobilienverkauf und das Nießbrauchrecht, gelten allgemeine rechtliche Vorschriften, für die Gestaltung und Durchführung von Immobilienteilverkauf-Verträgen gibt es allerdings keine einheitlichen Regelungen.

Code of Conduct für Standards beim Immobilienteilverkauf

Einige Teilverkauf-Anbieter haben nun einen Code of Conduct unterzeichnet: Engel & Völkers LiquidHome, Heimkapital, Volksbank Immobilien Teilverkauf sowie Wertfaktor. „Mit dem nun lancierten Code of Conduct möchten wir sicherstellen, dass unsere Kundinnen und Kunden bei aller individuellen Ausgestaltung der Verträge einheitliche Standards der unterzeichnenden Anbieter erwarten dürfen”, erklärt Christian Kuppig, Geschäftsführer der EV LiquidHome GmbH, den Schritt.

Transparenz, Fairness und Verständlichkeit

Die im Qualitätskodex enthaltenen Regelungen sollen in erster Linie für Transparenz, Fairness und Verständlichkeit sorgen, wie die Unternehmen mitteilen. „Uns geht es nicht nur darum, alle Kosten transparent offenzulegen, sondern um alles, was eine langjährige Partnerschaft ausmacht – also ein faires, vertrauensvolles Miteinander”, sagt Julia Schabert, Gründerin und Geschäftsführerin der Heimkapital GmbH. So verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen beispielsweise dazu, sozial verträgliche Lösungen zu finden, falls Kunden das Nutzungsentgelt über einen längeren Zeitraum nicht bezahlen können.

Wertsteigerung für beide Seiten von Interesse

Mit der Zeit können verschiedene Renovierungs-, Instandhaltungs- oder sogar Sanierungsmaßnahmen an einer Immobilie erforderlich werden. Hierzu nehmen die Teilverkauf-Anbieter im Code of Conduct klar Stellung: „Eine Wertsteigerung der Immobilie liegt in beiderseitigem Interesse. Daher beteiligen sich alle Unterzeichnenden des Qualitätskodex an entsprechenden Maßnahmen”, unterstreicht Thomas Weiss, Geschäftsführer der Volksbank Immobilien GmbH. Dies könne in unterschiedlicher Form erfolgen, beispielsweise anhand eines vorab klar definierten Maßnahmenkatalogs, über ein fixes Modernisierungsbudget oder über eine Vereinbarung im Vorwege des Teilverkaufs“, so Weiss weiter.

Qualifizierte Beratung

Auch beim wichtigen Thema Beratung wollen die unterzeichnenden Unternehmen einheitlich vorgehen und im Vertriebsprozess wie auch in der Kundenbetreuung ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Diese sollen eine entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium vorweisen können. „Aufgeklärte, gut informierte Kundinnen und Kunden sind unser Ziel, denn das ist die Basis für eine langjährige Partnerschaft wie die Miteigentümerschaft beim Teilverkauf“, betont Christoph Neuhaus, Geschäftsführer der Wertfaktor Immobilien GmbH. (tk)

Bild: © Natallia – stock.adobe.com