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21. November 2018
infinma nimmt BU-Beitragsstabilität unter die Lupe
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infinma nimmt BU-Beitragsstabilität unter die Lupe

Mit den Marktstandards in der BU liefert infinma regelmäßig ein Bild der marktüblichen Versicherungsbedingungen. Nun untersucht das Institut die Stabilität der BU-Beiträge und will Versicherer mit stabilen Prämien im BU-Bestand auszeichnen. Makler sollen die Ergebnisse bei der Anbieterauswahl unterstützen.

Seit 2011 gibt die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) heraus. Vermittler und Versicherer erhalten damit Informationen über die am Markt gängigen Regelungen in den Bedingungen. Neben der Qualität der Versicherungsbedingungen ist für den Kunden insbesondere auch von Bedeutung, wie stabil die Prämien für die Versicherung ist. In diesem Zusammenhang stellen sich auch folgende Fragen: Wie solide hat der Versicherer kalkuliert? Sind die Prämien so auskömmlich, dass auch in Zukunft die Wahrscheinlichkeit für Prämienanpassungen eher gering ist? Als wichtiger Indikator dient laut infinma dabei die Frage, ob eine Gesellschaft bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vor Eintritt des Leistungsfalls schon einmal die Überschussbeteiligung angepasst hat bzw. anpassen musste. Aus Sicht der Kunden interessiert es also, ob sich die Zahlprämie für die BU-Versicherung schon einmal erhöht hat.

Fokus auf selbstständiger BU in der 3. Schicht

Diese Frage will das Analyse- und Beratungsunternehmen nun beleuchten. Anfang 2019 sollen Versicherer kontaktiert und entsprechende Daten erhoben werden. Nach Einschätzung von Fachleuten seien ähnliche Untersuchungen bislang nur bedingt aussagefähig gewesen, so infinma. „Wenn ein Unternehmen in der BU in einem Kleinst-Kollektiv der betrieblichen Altersvorsorge die Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile reduziert hat, dann ist das natürlich formal eine Senkung der Überschussbeteiligung. Der Aussagegehalt für das Breitengeschäft, sprich die private BU-Absicherung in der 3. Schicht, ist jedoch sehr überschaubar“, erläutert Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter von infinma. Aus diesem Grund wird der Fokus der Analyse speziell auf der selbstständigen BU in der 3. Schicht liegen.

Hilfestellung für Vermittler

Die Ergebnisse der Untersuchung will infinma online präsentieren. Versicherer können ein entsprechendes Gütesiegel erhalten. Marc Glissmann, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter bei infinma, weist auf einen weiteren Gesichtspunkt einer solchen Analyse hin: „Gerade auch Vermittler und Makler suchen immer wieder nach Orientierung und Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Anbieters. Dabei steht für sie der beratungstechnische Aspekt im Vordergrund, und dafür müssen die Informationen klar und eindeutig sein und einer Verifizierung standhalten. Die Frage, ob ein Versicherer die Netto-Prämie im Bestand schon einmal angepasst, kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.“

Welche Indikatoren können Stabilität der Prämien gewährleisten?

Außerdem tauscht sich infinma derzeit mit Versicherern darüber aus, ob bzw. welche Indikatoren geeignet sind, auch die zukünftige Stabilität der Prämien gewährleisten zu können. Hierfür könnten etwa die Risikogewinne aus den Informationen zur Mindestzuführungsverordnung, die SCR-Quoten nach Solvency II, Kostenquoten aus den Geschäftsberichten oder der Spread zwischen Brutto- und Nettoprämie relevant sein.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir im Laufe des Jahres 2019 das Thema Stabilität von BU-Prämien mit den Versicherern zusammen weiter qualifizieren können und damit Maklern und Vermittlern eine noch bessere Hilfestellung geben können“, erklärt Dr. Jörg Schulz. (tk)