Am 27.04.2011 hatten die zuständigen Minister der italienischen Regierung, der Regionen sowie Vertreter der Photovoltaikbranche erneut über das italienische Einspeisegesetz Conto Energia IV beratschlagt. Das Treffen ergab, dass das Gesetz die von der Regierung offiziell vorgeschlagenen Tarife beinhaltet. Die italienischen Regionen sind mit diesen nicht einverstanden und wollen daher in weiteren Treffen die Einspeisevergütung nach oben anpassen. Aufgrund dieser Sachlage hat die Leonidas Associates V für den Italien-Solarfonds Leonidas VI ab sofort die Vertriebsfreigabe erteilt.
Preisgleitklauseln sollen Kaufpreis sichern
Das Fondsmanagement des Italien-Solarfonds Leonidas VI arbeitet bei der Projektsicherung mit sogenannten Preisgleitklauseln. Aufgrund dieser vertraglichen Vereinbarung passen sich die Kaufpreise der Anlagen automatisch den jeweiligen neuen Tarifen nach unten an. So kann das Absinken einer neuen Einspeisevergütung ausgeglichen werden. Möglich sei diese Maßnahme laut dem Fondsunternehmen unter anderem durch die stark gesunkenen Errichtungskosten für Solaranlagen in Folge des Preiseverfalls von Solarmodulen und Wechselrichtern.
Ankaufsprozess mit höheren Einspeisetarifen
Alle derzeit in der Ankaufsphase befindlichen Solarprojekte für Leonidas V fallen unter die ursprüngliche, hohe Einspeisevergütung des ersten Halbjahres 2010 und liegen damit 10 % über der Prospektkalkulation. Dazu gehört auch der Frankreich Solarfonds Leonidas V. Die Prognose des Fondsprospekts sieht vor, alle Anlagen bis Ende 2012 angeschlossen zu haben. Derzeit befinden sich laut dem Fondsunternehmen alle notwendigen Projekte in der Due Diligence. Der Fondsmanagement geht daher davon aus, auch in zeitlicher Hinsicht die Prospektprognosen zu übertreffen. Weitere Anlagen, darunter Dachflächen und Freilächen, befinden sich im Ankaufsprozess. Auch diese Projekte fallen noch unter die hohen Einspeisevergütung des ersten Halbjahres 2010.
Außerdem sicherte sich das Fondsmanagement der Leonidas Associates weitere knapp 20 MW über den Investitionsbedarf der beiden Frankreich Solarfonds Leonidas IV und V. Im Falle eines Ausfalls einer Anlage im Rahmen der Due Diligence bestünde laut Leonidas Associates V ausreichend Zugriff zu weiteren Solarkraftwerken mit der ursprünglichen Einspeisevergütung.
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