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14. März 2017
John-Rechtsschutzsystem um neue Bausteine erweitert

John-Rechtsschutzsystem um neue Bausteine erweitert

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hat ihr Portfolio zum Versicherungsschutz von Vermittlerunternehmen angepasst. Das bei der KS Auxilia Rechtsschutzversicherung bestehende Konzept umfasst jetzt unter anderem auch eine Ergänzungsdeckung für Honorarvereinbarungen.

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH, der Spezialmakler rund um den Versicherungsschutz von Vermittlern, hat ihren Rahmenvertrag mit der KS Auxilia Rechtsschutzversicherung aktualisiert. Das bei der Auxilia bestehende John-Rechtsschutzsystem® wurde um drei weitere Bausteine erweitert: Eine Teilausschnittsdeckung für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, einen Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten und ehrenamtlichen Bereich und Ergänzungsdeckung für Honorarvereinbarungen.

Teilausschnittsdeckung für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO

Nun lässt sich der Vertrags-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und die Abwehr von Provisionsrückforderungsansprüchen auch für die Immobiliardarlehensvermittlung gemäß § 34i GewO integrieren.

Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten und ehrenamtlichen Bereich

Beim weiteren Baustein ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz nun auch für den privaten und ehrenamtlichen Bereich abschließbar. Schutz gibt es dabei auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten.

Ergänzungsdeckung für Honorarvereinbarungen

Dieser Baustein bietet die Möglichkeit, die gerichtliche Geltendmachung von Honorarforderungen aus Honorarvereinbarungen mit Kunden bezüglich der Vermittlung von Versicherungsverträgen abzusichern. Die Deckung umfasst auch die gerichtliche Geltendmachung von Honorarforderungen aus Honorarvereinbarungen mit Kunden bezüglich der Vermittlung von Finanzprodukten mit inländischen Finanzinstituten wie Fondsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Haftungsdächern und anderen Produktgebern im Bereich Finanzdienstleistungen, wenn darüber hinaus auch der optionale Deckungsbaustein für Finanzdienstleistungen besteht. (tk)