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12. August 2026
Kabinett beschließt Frühstart-Rente
Kabinett beschließt Frühstart-Rente

Kabinett beschließt Frühstart-Rente

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Damit soll jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro staatliche Förderung zum Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge erhalten. Die Versicherer haben sich bereits geäußert.

Die Mühlen der Regierung mahlen langsam – doch bei der privaten Altersvorsorge läuft bereits die nächste Gesetzgebung an. Denn am Mittwochvormittag, 12.08.2026, hat das Bundeskabinett die Einführung der Frühstart-Rente auf den Weg gebracht, wie das Bundesfinanzministerium um die Mittagszeit per Pressemitteilung verkündet hat.

Das ist geplant

Bei der Frühstart-Rente zahlt der Staat für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Förderberechtigt sollen alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, und zwar rückwirkend zum 01.01.2026 – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags und -rats, die noch in diesem Jahr vonstattengehen soll.

Das Altersvorsorgedepot für die Frühstart-Rente können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1% (also ein Standardprodukt aus der Altersvorsorgedepot-Produktlandschaft) und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Wird kein eigener Vertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Es braucht keinen gesonderten Antrag.

Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über, die ebenfalls 2027 startet.

Das sagt der GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat kurz nach der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums bereits ein Statement zum Beschluss veröffentlicht, in dem er diesen begrüßt: „Die Idee hinter der Frühstart-Rente ist überzeugend. Sie bringt Kinder und Familien früh mit kapitalgedeckter Vorsorge in Kontakt. So wächst über die Jahre ein Vermögen, das später eine höhere zusätzliche Rente im Alter ermöglicht“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Allerdings sieht der Verband auch Nachbesserungsbedarf, nämlich bei den zugelassenen Anlageklassen in der Kapitalanlage. Der GDV fordert, dass auch das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer als Anlagebaustein zugelassen wird. Mit ihm könne breit diversifiziert in Anleihen, Immobilien, Unternehmensfinanzierungen und Infrastruktur investiert werden. Es sei auf eine langfristige, breit gestreute und verlässliche Kapitalanlage ausgerichtet. Damit erfülle es genau den Zweck, den auch der sicherheitsorientierte Baustein im Standardprodukt erfüllen soll. Würde das Sicherungsvermögen der Versicherer als sicherheitsorientierte Anlageform zugelassen, könnten gerade gegen Ende der Ansparphase höhere Erträge bei vergleichbarem Risiko erzielt werden. Zugleich fließe ein Teil der Mittel in europäische Infrastruktur und Wachstumsunternehmen. Sowohl die Sparer als auch der Wirtschaftsstandort Europa würden davon profitieren.

Kritik äußert der GDV auch daran, dass ältere Kinder, also die, die vor 2020 geboren sind, keine staatliche Förderung erhalten. Er regt an, weitere Jahrgänge schneller in die Förderung einzubeziehen. Möglichst alle Kinder sollten von der staatlichen Förderungen und einem frühen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge profitieren.

Und wie schon in der Vergangenheit beim Altersvorsorgedepot lobt der Verband, dass für das „klar geregelte und kostengedeckelte Standardprodukt keine gesetzliche Beratungspflicht gilt – weder für Versicherer noch für Versicherungsvermittler“. Dadurch könne die Frühstart-Rente einfach und vollständig digital abgeschlossen werden. „Ein einfaches Produkt sollte auch einfach abgeschlossen werden können. Beratung bleibt möglich und ist in vielen Fällen sinnvoll. Sie sollte bei einem klar standardisierten Produkt aber nicht verpflichtend sein“, betont Schumann. (mki)