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12. Januar 2022
KfW vereinfacht und verbessert Mittelstandsförderung

KfW vereinfacht und verbessert Mittelstandsförderung

Mittelständische Unternehmen gelten in Deutschland als Rückgrat der Wirtschaft. Ihre unbürokratische und effektive Förderung ist wichtiger Teil der nationalen Wirtschaftspolitik. Daher hat die KfW nun gemeinsam mit dem BMWi zum Jahresbeginn ihre Mittelstandsförderung vereinfacht und verbessert.

Mehr als 99% aller deutschen Unternehmen zählen nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) als mittelständische Unternehmen. Knapp 55% der abhängig Beschäftigen arbeiten im Mittelstand, der zudem etwa 33% der gesamten Unternehmensumsätze in Deutschland erwirtschaftet. Mittelständische Unternehmen gelten in Deutschland daher als Rückgrat der Wirtschaftsleistung. Eine unbürokratische und effektive Förderung des Mittelstands stimuliert die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, schafft Arbeitsplätze und ist daher wichtiger Teil der nationalen Wirtschaftspolitik. Daher hat nun die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) zum Jahresbeginn ihre Mittelstandsförderung vereinfacht und verbessert.

Neuaufstellung der Förderkulisse

Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung: Das neue Programm namens „ERP-Förderkredit KMU“ bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro wird der „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“ mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50% für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.

Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft hat hohen Stellenwert

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, erläutert diese Neuaufstellung bei der KfW-Förderkulisse: „Wir unterstützen den Mittelstand bei den großen Herausforderungen unserer Zeit, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen unserer ERP- und KfW-Förderkreditprogramme erlauben unseren mittelständischen Unternehmen, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren. Junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten unterstützen wir weiterhin besonders stark.“ Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels, kommentiert wiederum: „Kundenorientiert, transparent und einfach zugänglich – das sind die Maßstäbe, die wir an die Neuaufstellung unserer Förderprogramme für den Mittelstand angelegt haben. In den kommenden Jahren werden erhebliche Investitionen erforderlich sein, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu gestalten. Wir werden gerade den Mittelstand in Deutschland dabei mit einem klaren und bedarfsgerechten Angebot an Förderprogrammen unterstützen.“

Andere Förderinstrumente laufen aus

Die neuen Programme lösen den „KfW-Unternehmerkredit“, den „ERP-Gründerkredit Universell“ sowie das „ERP-Regionalförderprogramm“ ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“, die Nachrangprodukte „ERP-Mezzanine für Innovation“ und „ERP-Kapital für Gründung“ sowie der ERP-Gründerkredit „StartGeld“.

Hintergrund zum ERP-Sondervermögen

Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen KMU, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. (as)

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