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19. Dezember 2018
Kfz-Versicherung: So viel teurer kommt der beliebige Fahrerkreis

Kfz-Versicherung: So viel teurer kommt der beliebige Fahrerkreis

Wenn Ehepartner oder volljährige Kinder das eigene Auto mitnutzen, sind sie vom Halter als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag anzugeben. Kostet die Aufnahmes des Partners in der Regel keinen Aufschlag, können beliebig viele eingetragene Fahrer ganz schön ins Geld gehen, wie eine Auswertung von Check24 zeigt.

Gerade, wenn die Kinder ihren Führerschein machen, stellt sich für Versicherte die Frage, wer eigentlich das Familienauto mitnutzen darf. Grundsätzlich sind dies nur Personen, die der Halter als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag aufnehmen hat lassen. Die Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, zum Beispiel der Ehepartner oder das erwachsene Kind. Außerdem ist es auch möglich, einen größeren Kreis als Nutzer des Pkws zu benennen, zum Beispiel alle „Personen über 23 Jahre“.

Je größer der Fahrerkreis, desto teurer wird es in der Regel

Je mehr Personen als Fahrer eines Autos im Versicherungsvertrag angegeben sind, desto teurer kommt in der Regel die Kfz-Versicherung. Während es in der Regel nichts kostet, den Partner als Mitnutzer des Pkw im Versicherungsvertrag eintragen zu lassen, sieht das bei beliebig vielen Fahrern in der Regel anders aus: Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Check24 verteuert sich die Versicherung bei beliebigem Fahrerkreis im Schnitt um 118% im Vergleich zu einem einzelnen Fahrer. „Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung der Eltern aufgenommen werden, lohnt sich ein Anbietervergleich“, erklärt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24. So würden die Aufschläge für junge Fahrer je nach Anbieter deutlich variieren, so Stuber weiter.

Wenn der Fahrer der Versicherung nicht gemeldet ist

Verursacht ein Fahrer einen Unfall, der nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen ist, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dennoch kann es teuer werden, weil der Versicherte falsche Angaben gemacht hat. Denn in diesem Fall ermittelt der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und verlangt den Differenzbetrag nach, wie Check24 unterstreicht. Abhängig von der jeweiligen Gesellschaft drohen zusätzlich Vertragsstrafen, etwa in Höhe eines Jahresbeitrags. Auch den nicht angegebenen Fahrer kann der Versicherer in Regress nehmen – bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfall als Ausnahme

Dies gilt allerdings nicht für Notfälle. Bekommt der Fahrer beispielsweise auf der Autobahn Kreislaufprobleme, darf er seinen Beifahrer den Pkw nach Hause fahren lassen. Nicht als Notfall angesehen wird übrigens Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholkonsum. „Manche Assekuranzen versichern einen zusätzlichen Fahrer auch für einige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr“, sagt Dr. Tobias Stuber. „Soll bei der Fahrt in den Urlaub auch ein Bekannter ans Steuer, lohnt es sich, bei seiner Kfz-Versicherung nachzufragen.“ (tk)