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Steuern & Recht
26. Juni 2017
Konsequenz der Falschangabe bei Gesundheitsfragen

Konsequenz der Falschangabe bei Gesundheitsfragen

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht immer die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Um hierbei nicht den Versicherungsschutz zu gefährden, sollte man Ehrlichkeit bewahren. Doch ist bei einer falschen Antwort von einem Täuschungsversuch auszugehen? Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der Versicherungsnehmer fordert Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitspolice, da er seine Arbeit nicht länger ausüben kann. Zuvor überprüft der Versicherer noch einmal seinen Gesundheitsstatus und findet dabei Informationen zu verschwiegenen Behandlungen. Zwar gab der Mann eine einmalige MRT-Untersuchung an, doch die Versicherung stößt darauf, dass dies nicht nur einmal vorgekommen ist. Diese Angabe verschwieg der Versicherte im Rahmen seiner Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Der Versicherer verweigerte daher die Zahlung und bezichtigt den Versicherten der arglistigen Täuschung.

Die Entscheidung der Gerichte

Die beiden Vorinstanzen, das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, gaben der Versicherung Recht und wiesen die Klage ab. Erst die Revision vor dem BGH zeigte, dass der Mann tatsächlich gegen die Konditionen des Vertrags verstoßen hat. Eine arglistige Täuschung lässt sich laut den Richtern des BGH trotzdem nicht vorwerfen. Die Urteilsbegründung besagt, der Versicherungsnehmer erkennt und billigt nicht arglistig, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen wird. Für einen dahingehenden Nachweis liegt keine ausreichende Begründung des Versicherers vor. (kk)

BGH, Urteil vom 10.05.2017, Az.: IV ZR 30/1