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28. Dezember 2019
Krankenversicherung bei Ruhestand im Ausland: Die wichtigsten Fragen

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Krankenversicherung bei Ruhestand im Ausland: Die wichtigsten Fragen

Warum es nicht ohne eine Auslandskrankenversicherung geht

So oder so – egal in welchem Land sich ausgewanderte Senioren aufhalten, ohne eine Auslandskrankenversicherung wird es unangenehm. Das gilt selbst für die EU-Staaten, zum Beispiel Spanien oder Italien. Der Grund: Man kann lediglich staatliche Gesundheitseinrichtungen besuchen, bei denen das Versorgungsniveau oft zu wünschen übrig lässt, und selbst dort akzeptieren viele Ärzte die Europäische Krankenversicherung (das ist die Rückseite der Gesundheitskarte) nicht. Und noch etwas: Wer die gesetzlichen Gesundheitsleistungen des Gastlandes in Anspruch nehmen möchte, für den gelten dann auch die Regeln des Gastlandes. Das bedeutet etwa, dass zum Beispiel Leistungen wie Zahnersatz oder ein Zahnarztbesuch in Spanien aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Und in Frankreich oder in der Schweiz müssen Patienten einen Eigenanteil bei Behandlungen zahlen – und der kann schnell mal 10 bis 30% der Behandlungskosten betragen. Beim Thema Krankenversicherung sollten potenzielle Auswanderer unbedingt auch an eine etwaige Rückkehr nach Deutschland denken. Der BDAE schätzt, dass rund zwei Drittel der Rentner nach ein paar Jahren wieder in ihre alte Heimat zurückkehren. Die Hauptgründe sind die Verschlechterung des Gesundheitszustands und die damit einhergehende Erkenntnis, dass Deutschland immer noch über ein ausgesprochen hochwertiges Gesundheitssystem verfügt, und familiäre Themen. Dann stellt sich schnell die Frage nach der Krankenversicherung.

Schwierige Rückkehr in die GKV

Was viele Auswanderer nicht ahnen: Es ist unheimlich kompliziert, als Rentner wieder in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückzukommen – egal, ob man vorher gesetzlich oder privat versichert war. Senioren, die vor der Auswanderung privat krankenversichert waren und diese kündigten, um etwa Geld zu sparen, werden bei der Rückkehr nach Deutschland von den meisten Versicherern zunächst pauschal abgelehnt oder nur mit sehr hohen Risikozuschlägen beziehungsweise mit Ausschluss bestehender und chronischer Erkrankungen versichert. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, Rückkehrern zumindest den (teuren) Basistarif anzubieten.

Der BDAE bietet seit Kurzem die wohl einzige Anwartschaftsversicherung für eine lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung an, die jeder Deutsche abschließen kann. Privatversicherte können aber eine Anwartschaftsversicherung bei ihrer Krankenversicherung abschließen, auch wenn dies zusätzliche Kosten von 40 bis 80 Euro im Monat bedeutet. Sie sichern sich dadurch aber die problemlose Wiederaufnahme in die private Versicherung zu denselben Konditionen wie zum Zeitpunkt des Beginns des Auslandsaufenthaltes. Dasselbe gilt übrigens auch für die Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten ist die Pflege nicht automatisch in der Krankenversicherung enthalten. Selbst für ehemals gesetzlich Versicherte ist die Rückkehr in eine Krankenkasse aufgrund der komplizierten Rechtslage alles andere als einfach – insbesondere dann, wenn sie aus einem Nicht-EU-Land zurückkehren.

Bild: © Daniel Rodriguez – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2019, Seite 48 f. und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Anne-Katrin Schwanitz
Torben Roß