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2. Juni 2016
Riester-Rente: Kritik an der staatlichen „Finanzspritze“

Riester-Rente: Kritik an der staatlichen „Finanzspritze“

Die Kritik an der Riester-Rente nimmt zu. Ökonomen fordern ein Auslaufen der staatlichen Förderung. CSU-Chef Seehofer spricht sich für eine Rückabwicklung der Riester-Rente aus. Und nun fordert auch die Fraktion die Linke in einem Antrag, die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.

Die Fraktion die Linke möchte die Förderung der privaten Alterssicherung einstellen. Besonders die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form ist den Politikern ein Dorn im Auge. Die Forderung: Abschaffung der Riester-Rente und Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies machten die Abgeordneten in einem Antrag (Bt-Drs. 18/8619 – abrufbar unter www.bundestag.de) deutlich.

Angespartes Kapital in die gesetzliche Rentenversicherung überführen

Nach Ansicht der Fraktion die Linke werde sich die vor 15 Jahren eingeleitete Teilprivatisierung der Alterssicherung für Millionen von gesetzlich Versicherten als Sackgasse in die Alterarmut erweisen. Die Riester-Rente werde die Rentenlücke nicht beseitigen. Die Angeordneten schreiben in ihrem Antrag, dass nur knapp die Hälfte der Förderberechtigten einen Riester-Vertrag abgeschlossen habe. Diese Zahl sage aber nichts darüber aus, ob tatsächlich 4% des Bruttolohns regelmäßig angespart werden. Die sei aber nötig, um die Kürzung zu kompensieren und den vollen Zulagenanspruch realisieren zu können. Weiter sprechen die Politiker von „systembedingten“ Problemen der Riester-Rente. Diese Form der Alterssicherung sei gescheitert. Die Förderung der privaten Alterssicherung müsse abgeschafft werden. Sparer mit geförderten Altersvorsorgeverträgen sollen nach dem Willen der Abgeordneten das Recht erhalten, das bisher angesparte Kapital freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.

Sicherungsniveau von 53% vor Steuern gefordert

Weiter fordern die Politiker mit ihrem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, in dem die Ziele Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsvermeidung in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert werden. Als rentenpolitisches Sicherungsziel für die sogenannte Standarderwerbsbiografie (45 Versicherungsjahre zum Durchschnittsentgelt) soll ein Sicherungsniveau von 53% vor Steuern festgeschrieben werden. Dazu soll die Beitragssatzdeckelung aufgehoben werden.

Erläuterungen zum Sicherungsniveau erhalten Sie im Rentenlexikon des BAMS. (kb)