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16. August 2022
Kurtagegeld: Neuer PKV-Zusatzbaustein der INTER
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Kurtagegeld: Neuer PKV-Zusatzbaustein der INTER

Die INTER Krankenversicherung AG hat mit dem Kurtagegeld „INTER Kur“ einen neuen Zusatztarif ins Angebot aufgenommen. Das Produkt ist nur in Verbindung mit einer privaten Krankenvollversicherung bei der INTER verfügbar.

Mit ihrem neuen Kurtagegeld „INTER Kur“ erweitert die INTER Krankenversicherung AG ihr Leistungsspektrum in der PKV. Der Zusatztarif ist insbesondere für all jene geeignet, die keinen garantierten Anspruch auf Reha-Leistungen haben – wie Ärzte, andere Freiberufler und Selbstständige ohne Rentenversicherungsträger sowie Angestellte nach Wechsel in den Ruhestand.

Tarif schließt Versorgungslücke

Mithilfe des Kurtagegeldes könne für viele Versicherte eine Versorgungslücke geschlossen bzw. der Eigenanteil bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehas begrenzt werden, meint INTER-Vorstand Roberto Svenda. „Häufig werden nur ambulante Kurleistungen ausgezahlt. Mit dem INTER Kur können unsere Kundinnen und Kunden weitere Kosten, wie Unterbringung, Verpflegung, und Reisekosten absichern.“

Nur in Kombination mit PKV

INTER Kur ist ein Zusatztarif, der ausschließlich in Verbindung mit einer Krankenvollversicherung bei der INTER abgeschlossen werden kann. Entweder müssen die Kunden folglich bereits bei der INTER eine private Krankenvollversicherung unterhalten oder gleichzeitig eine abschließen.

Einrichtung kann frei gewählt werden

Die INTER zahlt den versicherten Tagessatz bei einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme von mindestens 14 Tagen innerhalb Deutschlands. Dabei können Versicherte jede öffentliche oder private Einrichtung frei wählen, die berechtigt ist, Kuren oder Rehas durchzuführen. Als Maßnahmen gelten stationäre, teilstationäre und ambulante Kuren/Rehabilitationen sowie Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren.

Tagessätze von bis zu 300 Euro

Ärzte sowie Selbstständige und Freiberufler ohne Rehabilitationsträger können zum Beispiel einen Tagessatz in Höhe von bis zu 300 Euro abschließen. Für Angestellte und Selbstständige mit Rehabilitationsträger liegt der Höchsttagessatz bei 150 Euro. INTER Kur kann auch für Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden. Die Tagessätze können in 10-Euro-Schritten bis zu den erwähnten Höchstsätzen abgeschlossen werden. Der minimal abschließbare Tagessatz beträgt 50 Euro.

Weitere Tarifinformationen

Der Leistungsbezug kann bis zu 42 Tage alle 36 Monate erfolgen. Bei Abschluss einer PKV besteht keine Wartezeit. „INTER Kur“ leistet ohne Vorleistung eines anderen Trägers von Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem besteht ein Optionsrecht auf Erhöhung des Tagessatzes nach Wegfall des Anspruches beim gesetzlichen Rehabilitationsträger – ohne erneute Gesundheitsprüfung. (tku)

Bild: © JeromeMaurice – stock.adobe.com