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24. März 2020
Kurzarbeit: Das sind die Auswirkungen auf die bAV

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Kurzarbeit: Das sind die Auswirkungen auf die bAV

Entgeltumwandlung bAV bei weniger Gehalt wegen Kurzarbeit

Bei der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer entscheiden, ob er wegen des geringeren Arbeitsentgelts während der Kurzarbeit die bAV-Beiträge weiterhin aufbringen kann oder aber die Entgeltumwandlung verringert oder eingestellt werden soll. Nach § 1a BetrAVG ist der Arbeitnehmer zwar ein Jahr lang an seine Entgeltumwandlungsvereinbarung gebunden, doch wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, ist eine Abweichung von dieser Einjahresfrist möglich. In vielen Versorgungsordnungen bzw. Betriebsvereinbarungen finden sich deutlich flexiblere Lösungen. 

Hier weist Markus Kirner aber darauf hin, dass bei Reduzierungen oder Einstellungen der Entgeltumwandlung eine geänderte Entgeltumwandlungsvereinbarung erforderlich ist. Außerdem sollte der Arbeitnehmer darüber aufgeklärt werden, dass sich somit unter Umständen auch die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung verringern.

Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der bAV

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der bAV führen Beitragsreduzierungen in der Regel zu deutlichen Leistungseinschränkungen. Laut Kanzlei Michaelis bietet eine Beitragsstundung bei Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes hier keine wirkliche Alternative. Wird diese Möglichkeit genutzt und die gestundeten Beiträge werden durch einen wegen Stellenabbaus ausscheidenden Arbeitnehmer nicht nachentrichtet, scheidet nämlich die sogenannte versicherungsvertragliche Lösung (Mitgabe der Police) aufgrund der Regelungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG aus. 

Grundsätzlich wird also im Einzelfall zu prüfen sein, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die jeweilige bAV hat, so die Kanzlei Michaelis. Versicherungsmakler jedenfalls sollten ihre Kunden entsprechend ansprechen und über mögliche Folgen informieren. (tk)

Bild: © hkama – stock.adobe.com

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