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25. September 2022
KV für Ärzte: Strategische Vorsorgeberatung sichert Vermittlungserfolg

KV für Ärzte: Strategische Vorsorgeberatung sichert Vermittlungserfolg

Die INTER will mit Zielgruppentarifen Mediziner vom Start an gut krankenversichern und dem steigenden Bedarf an Gesundheitsvorsorge im Laufe der Karriere gerecht werden. AssekuranZoom hat sich die Zielgruppe näher angesehen und die Tarife und Möglichkeiten für Vermittler analysiert.

Ein Artikel von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR

Aus der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft kennen viele Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen das Mantra der strategischen Vorsorgeberatung. Mit der rechtzeitigen Einrichtung einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung und dem strategischen Einsatz von BU-Wechsel-, Berufsstarter- und Nachversicherungsoptionen kann der Gesundheitszustand der versicherten Person in jungen Jahren konserviert und ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung schrittweise aufgebaut werden. Ein Vorsorgekonzept, das auch für die private Krankenversicherung wünschenswert wäre. Wunschgedanke oder realisierbarer Beratungsansatz?

Lösung für die Zielgruppe Ärzte und Zahnärzte

Eine intelligente Lösung für die Zielgruppen Ärzte und Zahnärzte findet sich mit dem Tarifquartett JA U, KTMA, KTMN und INTER Opti der INTER Krankenversicherung, das von AssekuranZoom kritisch unter die Lupe genommen wurde. Mit dem Kompakttarif JA U bietet die INTER Krankenversicherung eine leistungsstarke Krankheitskostenvollversicherung für Ärzte und Zahnärzte an. Der Tarif überzeugt mit seinem Leistungsspektrum. Für ambulante Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandmittel, Psychotherapie (ohne Beschränkung der Sitzungen), Heil- und Hilfsmittel sehen die AVB eine Erstattung von 100% vor. Allerdings übernimmt die INTER Krankenversicherung zum Beispiel auch die Kosten für eine Korrektur der Sehstärke mit einer LASIK-Behandlung mit bis zu 1.000 Euro pro Auge.

Der Tarif sieht auch eine umfangreiche Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Zahnvorsorge einschließlich zwei professioneller Zahnreinigungen/Jahr und Kiefer­orthopädie vor. Zahnersatz, Implantate, Inlays und Keramikverblendungen werden zu 80% erstattet. Im Beratungsgespräch ist zu beachten, dass für die ersten vier Versicherungsjahre für Zahnersatzleistungen eine tarifliche Leistungsstaffel vereinbart wird; die Leistungsbegrenzung entfällt im Fall einer unfallbedingten Behandlungsmaßnahme. Für den Fall einer stationären Behandlung sieht der Tarif wiede­rum eine vollständige Kostenübernahme für allgemeine Krankenhaus- und Wahlleistungen bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer vor. Empfehlenswert ist es, den Tarif JE U hinzuzunehmen. Er sorgt dafür, dass auch Leistungen über die Höchst­sätze der GOÄ hinaus abgerechnet werden können, und das Einbettzimmer ist ebenfalls mitversichert.

Bei Abschluss des Versicherungsvertrags kann wahlweise auf eine Selbstbeteiligung verzichtet oder ein jährlicher ambulanter Selbstbehalt von 550 bzw. 1.200 Euro vereinbart werden. Vor allem bei (Zahn-)Ärzten im Anstellungsverhältnis kann die Tarifalternative ohne Selbstbeteiligung unter Berücksichtigung des als Sonderausgabe abzugsfähigen Beitragsanteils durchaus sinnvoll sein. Dies ist jedoch im Einzelfall immer zu überprüfen. Zudem bietet die INTER Spezialtarife für Zahnärzte an.

Krankenhaus, Uniklinik oder eigene Praxis?

Vor allem ein Studium der Humanmedizin verlangt von den Studierenden ein hohes Maß an Fleiß und Engagement. Die Prüfungs­hürden sind hoch aufgelegt. Viele Studenten und Studentinnen werden die finale berufliche Weichenstellung erst nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder während der Tätigkeit als Assistenzarzt vornehmen. Die Möglichkeiten für die weitere berufliche Laufbahn sind zahlreich. So kann nach der Facharztausbildung eine Stelle als Oberarzt und später als Chefarzt angenommen oder die Leitung eines kommunalen Klinikums übernommen werden. Auch der Weg in eine Behörde, zum Beispiel als Amtsarzt, oder in ein Unternehmen der Pharmaindustrie oder die Niederlassung in der eigenen Praxis stehen als Berufsalternativen offen. In Abhängigkeit vom weiteren Berufsweg ergeben sich für den Krankenversicherungsschutz und vor allem für die Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung unterschiedliche Anforderungsprofile.

Mit dem Tarif INTER Opti bietet die INTER Krankenversicherung die Möglichkeit einer frühzeitigen Weichenstellung für die Absicherung des Arbeitsunfähigkeits- und des Krankheitskostenrisikos. So sieht der Optionstarif die Möglichkeit eines Abschlusses von einem oder mehreren Zusatztarifen zur Ergänzung des Versicherungsschutzes aus einer gesetzlichen Krankenver­sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor. Sofern eine junge Familie in die Familienplanung eintritt, kann der insgesamt einmalige Optionsjoker erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder nachfolgend jeweils zum Ablauf von drei weiteren Versicherungsjahren eingelöst werden und für die anstehende Entbindung können Wahlleistungen im Krankenhaus abgesichert werden.

Natürlich können mit dem Optionsjoker auch eine Krankheitskostenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen und das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Krankentagegeldversicherung – wiederum ohne Gesundheitsprüfung – versichert werden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Krankentagegeldversicherung bei einer Niederlassung des Versicherungsnehmers bei gleichzeitigem Abschluss einer INTER Krankheitskostenvollversicherung mit einem Tagessatz von bis zu 800 Euro ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingerichtet werden kann. Der Versicherer ermöglicht im Tarif INTER Opti versicherten Human- und Zahnmedizinern ohne weitere Fristenbindung, innerhalb von sechs Monaten ab Zeitpunkt der Niederlassung das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen. Besonders positiv ist, dass der INTER Opti den Gesundheitszustand bis zum 50. Lebensjahr konserviert.

Arbeitsunfähigkeitsabsicherung auf hohem Niveau

Auch im Fall der Krankentagegeldversicherung der INTER fördert ein Blick in die Versicherungsbedingungen interessante Fakten zutage. Während nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2009 eine Leistungspflicht des Versicherers nur im Fall einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, räumt die INTER angestellten Ärzten in ihren AVB auch einen Leistungsanspruch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme und niedergelassenen Ärzten auch für die (anteilige) Dauer einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein. Sofern der angestellte Arzt während der Wiedereingliederungsmaßnahme eine anteilige Entgeltzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, berechnet sich der Anspruch mit dem Differenzbetrag (= Krankentagegeld abzüglich Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit). Falls ein niedergelassener Arzt nach einer mindestens sechswöchigen vollständigen Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von über 50% nachweist, zahlt die INTER ein prozentual anteiliges Krankentagegeld in Höhe des ärztlich testierten Grads der Arbeitsunfähigkeit aus, und das für eine Dauer von maximal sechs Wochen.

Eine Besonderheit des INTER Krankentagegeldes für niedergelassene Mediziner ist die Formulierung des in den AVB zugrunde gelegten Nettoeinkommens. 80% der Praxiseinnahmen, also der Umsatzerlöse aus selbstständiger Tätigkeit der versicherten Person, gelten bei der INTER als Nettoeinkommen. Somit enthält das Krankentagegeld der INTER eine Art Praxisausfallschutz.

Strategische Vorsorgeberatung sichert den Erfolg

Das Tarifquartett der INTER ermöglicht Versicherungsvermittlern eine frühzeitige Beratung von angehenden Ärzten und Zahnärzten. Denn Kunden können auch mit einem geringen Vorsorgebudget ihren Gesundheitszustand mit Abschluss des Optionstarifs INTER Opti „konservieren“ und sich somit das Anrecht auf den Abschluss von Krankenzusatztarifen, einer Krankheitskosten- und einer Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

Bild: © BalanceFormCreative – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Alexander Schrehardt