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7. Oktober 2022
Lebensversicherer können 2022 erstmals Zinspuffer abbauen

Lebensversicherer können 2022 erstmals Zinspuffer abbauen

Positive Neuigkeiten für die Lebensversicherer und ihre Kunden: Laut GDV dürfte die Zinszusatzreserve angesichts der Zinswende erstmals seit ihrer Einführung abgebaut werden. Wie der Spitzenverband betont, stehe das freigesetzte Kapital aber ausschließlich den Kunden zu.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. hat positive Neuigkeiten für die Lebensversicherer und ihre Kunden mitgeteilt. Demnach kann in diesem Jahr die Zinszusatzreserve erstmals seit ihrer Einführung um einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag abgebaut werden. Die Zinszusatzreserve wurde 2011 angesichts des Niedrigzinsumfeldes vom Gesetzgeber eingeführt, damit die Versicherer eine zusätzliche Sicherheit aufbauen können, um ihre Zinsverpflichtungen gegenüber den Versicherten auch in der Zukunft erfüllen zu können. Mittlerweile haben die Lebensversicherer daher einen großen Zinspuffer aufgebaut. So betrug die Zinszusatzreserve Ende 2021 nach den Zahlen vom GDV rund 96 Mrd. Euro.

Zinspuffer schmilzt um voraussichtlich 3 Mrd. Euro

Und laut GDV wird diese Reserve 2022 nun um 3 Mrd. Euro auf dann 93 Mrd. Euro sinken. Möglich wird diese Rückführung durch die gegenwärtige Zinswende auf den Kapitalmärkten. Die hohen Inflationsraten der vergangenen Monate haben nämlich in der gesamten Marktbreite zu Zinsanstiegen geführt. Und dieser Zinsanstieg wiederum stabilisiert den Referenzzins, welcher maßgeblich für die Berechnung der Zinszusatzreserve ist. Dieser Referenzzins war nach Einführung der Zinszusatzreserve viele Jahre gesunken. So betrug der Rechnungszins 2011 noch 3,91%, zehn Jahre später nur noch 1,57%. Dadurch wurde es für bestehende Verträge mit höherem Rechnungszins eben notwendig, zusätzliche Beiträge zur Zinszusatzreserve zu reservieren.

Freigesetzte Mittel stehen ausschließlich den Kunden zu

Nun bei einem stabilen oder in Zukunft sogar womöglich wieder steigenden Referenzzins könnten die Lebensversicherer ihren gebildeten Zinspuffer allmählich auflösen. „Wenn Mittel aus der Reserve frei werden, stehen sie aber ausschließlich den Kunden zu“, betont dabei der GDV. Bliebe der Referenzzins auf dem aktuellen Niveau, müssten Lebensversicherer für alle Verträge mit einer niedrigeren Garantie keine Zinszusatzreserve aufbauen. Gleichzeitig müssen für die Verträge, für die ein Zinspuffer gebildet wird, und die noch länger als 15 Jahre laufen, zusätzliche Rückstellungen gebildet werden. Da jedoch bereits heute alte – in der Vergangenheit höher verzinsten – Verträge auslaufen würden, wirke sich der sogenannte Bestandseffekt positiv auf den Abbau der Reserve aus, schlussfolgert der GDV. Gemäß GDV-Prognose überwiegen daher die Bestandseffekte im Branchenmittel gegenüber dem noch zu stemmenden Zuführungsbedarf. Die prognostizierte Zinszusatzreserve könne daher für 2022 erstmals sinken.

Künftige Entwicklung hängt von drei Faktoren ab

Ob und wie schnell der Zinspuffer in Zukunft weiter verringert werden könne, hänge laut Verband im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Erstens dem allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, zweitens der Höhe der garantierten Versicherungsleistungen mit einem Rechnungszins über dem Referenzzins sowie drittens der (Rest-)Laufzeit des für die Zinszusatzreserve relevanten Bestandes. (as)

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