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7. Juli 2019
Leinen los – mit dem passenden Versicherungsschutz

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Leinen los – mit dem passenden Versicherungsschutz

Immer mehr Deutsche erfüllen sich den Traum vom eigenen Boot. Damit der Traum im Schadenfall nicht im Albtraum endet, gilt es die Prachtstücke entsprechend zu versichern. Welchen Schutz eine Bootsversicherung bietet, erklärt Andreas Metelmann, Underwriter NAUTIMA bei der Mannheimer Versicherung AG.

Das Herz eines Bootseigners schlägt in einem ganz eigenen Takt. Es geht schließlich um viel mehr als nur um die Fortbewegung von Hafen zu Hafen. Es geht um die Leidenschaft auf See und die vollkommene Entspannung, die man fernab vom Alltag auf dem Boot erreicht. Das geht ganz leicht: Wenn man sich um den Versicherungsschutz für seine Yacht oder sein Sportboot keine Gedanken machen muss. Darum geht es bei NAUTIMA, der Bootsversicherung der Mannheimer.

In Deutschland besteht zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht, jedoch keine Versicherungspflicht für Boote. Zu empfehlen ist sie dennoch, denn passieren kann immer etwas, auch wenn sich der Skipper achtsam verhält: Ein starker Sturm, schlechte Sicht auf See und eine entgegenkommende Motoryacht, die viel zu schnell unterwegs ist, gefolgt von einem missglückten Manöver. Diebstahl, Transportschäden, technische Defekte oder Feuer im Winterlager, die nicht selten zum Totalschaden bzw. -verlust führen. Wassereinbrüche durch Kollisionen, gelöste Schraubverbindungen oder Materialfehler können zum Sinken des Bootes führen. Meist wird ausschließlich an rein materielle Schäden gedacht. Doch was ist, wenn Bootsführer oder Begleiter durch Unfälle oder Krankheit Schaden nehmen? Es gibt unzählige Fälle, die bereits geschehen sind und immer wieder vorkommen. Es ist wichtig, sich Gedanken zu machen: Motorboote und Yachten sind eine kostenintensive Investition. Nicht jeder erdenkliche Schaden kann versichert werden, aber der Bootsbesitzer kann vorbeugen: Indem er seine Investition regelmäßig wartet und einen guten Versicherungsschutz wählt, denn schnell haftet der Bootsbesitzer im Schadenfall mit seinem gesamten Vermögen und belastet darüber hinaus im schlimmsten Fall auch Familienangehörige.

Kaskoschutz für Jolle und Yacht

Die NAUTIMA Kaskoversicherung ist der Allgefahrenschutz von der Jolle bis zur Luxusyacht. Damit ist das Sportboot bzw. die Yacht gegen nahezu alle Gefahren abgesichert, in denen etwas Unvorhergesehenes geschehen kann. Während es vor Anker liegt, genutzt oder transportiert wird, bei allen Slip- oder Kranvorgängen und selbst wenn es eingelagert ist. Ganz nach Bedarf wird zwischen den Fahrtgebieten gewählt: deutsche oder europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee, Mittelmeer oder östlicher Atlantik. Optional sind Bootstrailer und Beiboote mitversicherbar. Standardmäßig wird dabei der Versicherungswert als „feste Taxe“ für alle Yachten und Boote angesehen und es gibt keine Abzüge „neu für alt“ im Teilschadenfall.

Die Gewährleistungsergänzungsdeckung für neue Innenbordmotoren bis zu drei Jahren, ohne zusätzlichen Beitrag, ist automatisch im Kaskoschutz inklusive. Übernimmt der Händler oder Hersteller im Gewährleistungs- oder Garantiefall den Maschinenschaden nicht, springt NAUTIMA ein. Außerdem zahlt sie die Kosten für Maschinenschäden, die zum Beispiel durch Konstruktions- oder Bedienungsfehler hervorgerufen werden, die nicht unter den Gewährleistungs- oder Garantieanspruch fallen. Die Entschädigungsgrenze beträgt maximal 50.000 Euro.

Weitere Bestandteile von NAUTIMA:
  • Schadenfreiheitsrabatt bis zu 40% inklusive Rabattretter
  • Urlaubsdeckung für sechs Wochen pro Jahr möglich
  • Ab fünf schadenfreien Jahren bei der Mannheimer verzichtet der Versicherer auf 50% der Selbstbeteiligung
  • Bei Totalverlust, unverschuldeten Kollisionsschäden, Feuerschäden durch Dritte und Schäden an persönlichen Gebrauchsgegenständen entfällt die Selbstbeteiligung
  • Wrackbeseitigungskosten bis zu 2,5 Mio. Euro – zusätzlich zum entstandenen Totalschaden
  • Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten (z. B. Bergung des versicherten Fahrzeuges)
  • Kostenübernahme für Untersuchungen nach einer Grundberührung

In drohenden oder akuten Notfallsituationen wird der Bootsbesitzer nicht allein gelassen: Selbst wenn noch keine unmittelbare Gefahr besteht, werden zur Abwendung eines drohenden Schadens anfallende Kosten bis 2.500 Euro übernommen, etwa für Schlepphilfe, zum nächsten Reparaturort oder für die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen.

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Ein Artikel von
Andreas Metelmann