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9. Januar 2022
LTA bringt Covid-19-Zusatzmodul für ihre Reiseschutzpakete

LTA bringt Covid-19-Zusatzmodul für ihre Reiseschutzpakete

Ein Covid-19-Zusatzmodul erweitert nun das Leistungsspektrum der Reiseschutzpakete bei der LTA. Zudem gibt es nun Kostenerstattung bei Elementarereignissen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung.

Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) hat zu Beginn des Jahres 2022 bei ihren Reiseschutzpaketen die Deckungen erweitert und ein neues Covid-19-Zusatzmodul an den Start gebracht. Dieses kann für alle Verträge, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, abgeschlossen werden. Auch bestehende Einmal- oder Jahres-Reiseschutz Verträge können mit dem Covid 19-Ergänzungsmodul für eine einzige Reise oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres erweitert werden.

Mit der Buchung des Zusatzmoduls besteht grundsätzlich Reiseschutz bei: diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19), persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, Verweigerung der Beförderung nach Diagnose einer Infektion, Verweigerung der Einreise nach Diagnose einer Infektion, Verweigerung des Betretens des Mietobjekts nach Diagnose einer Infektion, Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 sowie für den Fall, dass die Reise nicht wie geplant beendet werden kann, weil die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind.

Erweiterung des Deckungsschutzes

Neben dem neuen Covid-19-Zusatzmodul wurde der Deckungsschutz für einige versicherte Ereignisse erhöht. Dazu gehören die Kostenerstattung bei Elementarereignissen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung sowie die Erstattung von Visagebühren und Sitzplatzreservierungsgebühren in der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Zu den erweiterten versicherten Elementarereignissen in der Reiserücktrittskosten-Versicherung zählen jetzt auch Schäden am Eigentum durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, Wasserrohrbruch, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Hagel. Versichert bleibt zudem insbesondere Überschwemmung von stehenden oder fließenden Gewässern. (ad)

Bild: © johannes81 – stock.adobe.com