AssCompact suche
Home
Assekuranz
26. Juni 2025
LV 1871 feilt an Berufsunfähigkeitsversicherung
LV 1871 feilt an Berufsunfähigkeitsversicherung

LV 1871 feilt an Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 hat Anpassungen bei ihrer BU angekündigt und die Prämien für viele Berufe reduziert. Zudem hat der Versicherer die Obergrenzen in der Nachversicherungs- und Karrieregarantie erhöht sowie die Liste der versicherbaren Tätigkeiten erweitert.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München hat Neuerungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekannt gegeben. Damit reagiert der Versicherer auf die sich ändernden Anforderungen am Arbeitsmarkt und das Entstehen neuer Berufsbilder, heißt es in einer Pressemitteilung.

Im Zuge der Änderungen hat die LV 1871 mehr als 200 Berufsbilder besser eingestuft und damit die Prämien für die betroffenen Kunden um bis zu 15% gesenkt. Besonders profitieren davon Handwerker, industrielle Fachkräfte und Arbeiter in MINT-Berufen.

Liste der versicherbaren Tätigkeiten erweitert

Des Weiteren hat der Versicherer die Obergrenzen in der Nachversicherungs- und Karrieregarantie nach oben geschraubt. Das ist laut dem Unternehmen ein wichtiges Thema für Makler vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt, denn zusammen mit der Obergrenze der Nachversicherungsgarantie steigt auch jeweils die Obergrenze der Karrieregarantie. Es könne hier um bis zu 600 Euro gehen.

Die Liste der versicherbaren Tätigkeiten wurde um neue Berufsbilder erweitert, beispielsweise Medizin- oder Umwelttechnoligen, ESG-Manager oder Raumentwicklungsplaner. Auch für Studenten wurden mehrere neue Studienrichtungen hinzugefügt.

Digitale Antragsstrecke

Ob ein Beruf versicherbar ist, können Geschäftspartner in der Angebotssoftware erfahren. Gleich im ersten Schritt können hier Zahlbeitrag und Monatsrente sowie Obergrenze der Nachversicherungsgarantie eingesehen werden. Die Angebotserstellung besteht aus vier Schritten. Auch die Risikoprüfung kann in diesem Rahmen vor Ort beim Kunden durchgeführt werden. Der Antrag kann elektronisch unterschrieben und digital eingereicht werden. (js)