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23. Oktober 2017
Makler sollen Versicherer mit guter Schadenregulierung bevorzugen

Makler sollen Versicherer mit guter Schadenregulierung bevorzugen

Der VDVM kritisiert, dass einige Versicherer die Schadenregulierung in die Länge ziehen würden. Der Verband macht dabei einige Tendenzen aus, die sich vom Industrie- und Gewerbegeschäft auch auf das Privatkundengeschäft übertragen lassen. Versicherungsmakler sollen deshalb ihre Kunden bei Abschluss über die jeweilige Qualität der Schadenregulierung aufklären.

In der Schadenregulierung zeigt sich, wie ein Versicherer zu seinem Leistungsversprechen dem Kunden gegenüber steht. Die meisten Versicherer würden im Leistungsfall aber vor allem einen Schaden für sich selbst sehen, kritisierte in der vergangenen Woche Dr. Georg Bräuchle, Präsident des Verbands Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) und Geschäftsführer der Marsh GmbH. Die Mitarbeiter in den Schadenabteilungen müssten immer mehr Fälle bearbeiten, hätten kaum Zeit für sachgerechte Entscheidungen. Auch nehme das Qualitätsniveau ab, was nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Versicherungsmakler ein Problem darstelle. Und das lässt sich laut VDVM sowohl im Industrie- und Gewerbegeschäft als auch im Privatkundengeschäft ausmachen.

Lieber Vergleich als langes Warten

Der VDVM nimmt Anstoß daran, dass Versicherer Rechtsanwälte bei der Schadenregulierung ins Spiel brächten – und das viel öfter als dies bisher der Fall gewesen sei. Compliance-Gründe könnten hier eine Rolle spielen, allerdings folge der Einschaltung eines Rechtsanwalts häufig die Abwehr der Kundenansprüche. Oder es würden so viele Unterlagen vom Kunden angefordert, dass sich der Regulierungsvorgang stark verzögere und der Kunde – zermürbt – einem Vergleich zustimme. „Ein solches, förmlich gegen den Kunden gerichtetes Regulierungsverhalten ist natürlich nicht die Regel, aber es schlimm genug, dass es immer wieder vorkommt“, relativiert Bräuchle. Tendenziell hätten größere Versicherer die Schadenregulierung denn auch besser im Griff als manche kleinere. Zudem lasse sich das Verhalten der Versicherer auch auf die VVG-Reform zurückführen und der Abschaffung des Alles-oder-Nichts-Prinzip. Würde sich die Beweislast auf den Versicherer umkehren, wäre dies eine deutliche Erleichterung für den Kunden, so eine Forderung.

Was Versicherungsmakler tun können

Eine schlechte Schadenregulierung bringt dann auch die Versicherungsmakler in die Pflicht. „Unsere Aufgabe als Versicherungsmakler ist es deshalb, unsere Kunden beim Abschluss der Policen ganz besonders auch über die Qualität der Schadenregulierung eines Versicherers aufzuklären“, erklärt Bräuchle. Noch zu oft würde die Entscheidung für einen Versicherer aufgrund des Preises fallen. Der VDVM-Präsident schlussfolgert: „Versicherer, die in gutes Personal und damit in guten Service Investieren, sowie ihre Schäden fair regulieren, müssen bei der Vergabe bevorzugt werden.“ (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 23. Oktober 2017 - 13:41

dass man darüber schreibt.

Das sollte doch absolut selbstverständlich sein, denn NUR im Schadenfall zeigt sich die Qualität einer Versicherung! Ärgert eine Gesellschaft meine Kunden mehrfach, fliegt sie aus dem Angebot. Welche das sind, erfahren auch recht schnell meine Neukunden, damit sie verstehen, warum manche Anbieter nicht in der Auswahl stehen.

Fazit: ich verkaufe grundsätzlich NIE über den Preis, sondern nur über die Leistung! Ein Interessent, der sein Interesse nur über den Preis definiert, wird nicht mein Kunde - Punkt! Seit über 20 Jahren fahre ich ganz hervorragend mit dieser Strategie.