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15. Juni 2022
Marktstandards in Risikoleben: Mehr Tarife und Qualitätsverbesserung
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Marktstandards in Risikoleben: Mehr Tarife und Qualitätsverbesserung

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, dem bieten sich inzwischen mehr Möglichkeiten als noch im vergangenen Jahr. Und die Tarife weisen auch ein höheres Leistungsniveau auf. Allerdings erfüllt derzeit weniger als ein Drittel komplett das, was infinma in ihrer aktuellen Analyse als Marktstandards identifiziert hat.

Im vergangenen Jahr hat die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) ihre Analyse der Marktstandards auf die Risikolebensversicherung (RLV) ausgeweitet (AssCompact berichtete). Diese Analyse basiert auf der Erhebung aller zu einem bestimmten Qualitätskriterium in der RLV am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert dann den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

80 Tarife erfüllen oder übertreffen in allen Kriterien den Marktstandard

Aktuell hat infinma 284 Risikolebensversicherungstarife von 62 Anbietern genauer unter die Lupe genommen. 80 Tarife von 26 Gesellschaften konnten zertifiziert werden, da sie in allen untersuchten Kriterien mindestens den definierten Marktstandard erfüllen oder diesen aus Kundensicht sogar noch übertreffen.

Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit ist zum Standard geworden

Bezüglich Anzahl und Qualität der untersuchten Tarife kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, dass die analysierten Tarife im Vergleich zum Vorjahr mehr geworden seien und man ein sich kontinuierlich verbesserndes Niveau feststellen könne, obgleich derzeit noch weniger als ein Drittel der untersuchten Tarife dann den Marktstandard erfüllten. Aber es sei beispielsweise die vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit inzwischen zum Standard geworden. Und Stephan Franz, der bei infinma u. a. die Marktstandards für die Risikoversicherung verantwortet, ergänzt, dass nun mehr Tarife einen Bau- und/oder Kinderbonus aufwiesen, die Verlängerungsoption in mehr Tarifen enthalten sei und die Regelungen zur Beitragsstundung im Vergleich zur Vorjahresanalyse optimiert worden seien, da standardmäßig bei Zahlungsschwierigkeiten nun eine Stundung möglich sei.

Bald standardmäßig Nachversicherung auch ohne Anlass möglich?

Zudem ist es Marktstandard in der RLV, dass die meisten Tarife eine Beitragsfreistellung anstelle einer Kündigung anbieten, wenn es für die versicherte Person finanziell nicht mehr möglich ist, die Beiträge weiter zu zahlen. So kann der Versicherungsschutz für eine kurze Zeit vermindert weiter aufrechterhalten werden. Neben der bereits erwähnten vorgezogenen Todesfallleistung bei schwerer Krankheit, die sich inzwischen als Standard etabliert hat, ist bei den meisten RLV-Tarifen die Beitragsdynamik optional versicherbar. Außerdem könnte es bald gang und gäbe werden, dass eine Nachversicherung auch ohne Anlass möglich ist. Die Anzahl der Tarife, die dies anbieten reicht allerdings noch nicht ganz an diejenige der Tarife heran, die eine Nachversicherung ohne bestimmten Anlass nicht ermöglichen. Bei einer Erhöhung ohne Anlass ist man nicht an bestimmte Ereignisse, wie beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder Aufnahmen einer Finanzierung, gebunden, doch gelten hier eindeutige zeitliche Einschränkungen. Trotzdem ist dies positiv zu bewerten, da es der versicherten Person die Möglichkeit bietet, ihren Versicherungsschutz in einem bestimmten Rahmen nachzubessern.

Die aktuellen Marktstandards und die zertifizierten Tarife können auf der Infinma-Website eingesehen werden.

Bild: © Dilok – stock.adobe.com