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19. September 2019
Mitarbeiterbindung wichtig wie nie: Neue Ansätze in der bAV und bKV

Mitarbeiterbindung wichtig wie nie: Neue Ansätze in der bAV und bKV

Um die Loyalität der Beschäftigten gegenüber dem Unternehmen zu steigern, bietet die betriebliche Vorsorge etliche Ansatzpunkte. Welche diese sind, zeigt die Württembergische Vertriebspartner GmbH auf. Da gerade auch die Generation Y auf persönliche Beratung setzt, ergibt sich großes Potenzial für Vermittler.

Von Dominik Muhler, Fachleiter Betriebliches Vorsorgemanagement bei der Württembergischen Vertriebspartner GmbH

Die Ergebnisse der aktuellen Gallup-Studie lassen Personaler aufhorchen: Rund 85% aller Arbeitnehmer fühlen sich nicht an ihr Unternehmen gebunden. Firmen tun daher gut daran, die Mitarbeiterloyalität zu erhöhen. Dabei wirken extrinsische Mittel wie Gehaltserhöhungen nur kurzfristig. Der Unternehmenskultur kommt dagegen eine Schlüsselrolle beim Thema Mitarbeiterbindung zu. Benefits und Nebenleistungen für Arbeitnehmer werden in diesem Zusammenhang immer wichtiger. Ein geeignetes Mittel, die Loyalität – insbesondere der jungen Generation Y – zu verbessern, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens Aon, bei der 1.000 Arbeitnehmer nach ihrer Meinung zur Betriebsrente gefragt wurden, würden 80% der 18- bis 39-Jährigen bis zu 5.000 Euro pro Jahr in die bAV investieren. Dieselbe Gruppe gab an, sich über die Möglichkeiten der bAV jedoch schlecht informiert zu fühlen.

Die Studie zeigt außerdem deutlich, dass diese Altersgruppe – trotz digitaler Affinität – eine persönliche Beratung bevorzugt. Hier schlummert für Makler ein großes Beratungs- und Abschlusspotenzial. Darüber hinaus vollzieht besonders die Generation Y einen Wertewandel: Statt eines bedingungslosen Karriereaufstiegs ist ihr eine ausgewogene Work-Life-Balance sehr wichtig. Für diese Zielgruppe ist daher auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) interessant, da deren Leistungen sofort erlebbar sind. Die Württembergische hat sich mit dem Thema Mitarbeiterbindung über die betriebliche Vorsorge intensiv auseinandergesetzt und zeigt neue Möglichkeiten auf.

Ansatz 1: BRSG-Turbo nutzen

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind Arbeitgeber seit Anfang dieses Jahres verpflichtet, bei neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von 15% zu leisten. Für alle vor 2019 bereits bestehenden Entgeltumwandlungen gilt diese Regelung erst ab 2022. Die Württembergische empfiehlt jedoch, alle Entgeltumwandlungen gleichzubehandeln und bestehende Versorgungen schon jetzt um den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen. Dazu führt sie aktuell gezielt Erhöhungsaktionen für Unternehmen in ihrem Bestand durch. Bei Tarifen ab 2013 kann dabei der Beitrag sogar auf bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht werden – und das zu alten, höheren Rechnungszinsen.

Ansatz 2: SMARTpension® für Fach- und Führungskräfte

Der viel zitierte „War for Talents“ dreht sich besonders um Fach- und Führungskräfte. Diese sollten daher eine adäquate arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge erhalten. Das Konzept SMARTpension® des Versorgungswerks der deutschen Wirtschaft e. V. unterstützt Unternehmen dabei, insbesondere für Spitzenkräfte finanziell vorzusorgen. Durch eine innovative, flexible Rentenkalkulation kann mit dem Konzept bis zu 50% mehr Ertrag im Vergleich zu einer klassischen bAV erzielt werden. In der Ansparphase wird hierbei der Vermögensaufbau vollständig betriebsausgabenwirksam kongruent rückgedeckt.

Als Rückdeckungsversicherung steht unter anderem der Tarif ARC der Württembergischen Lebensversicherung zur Verfügung. Die Rückdeckung wird renditeoptimiert kapitalisiert und nutzt realistische Lebenserwartungen. Darüber hinaus kann auch bei solchen Betriebsinhabern eine Altersvorsorge mitfinanziert werden, denen dies im Rahmen anderer klassischer bAV-Lösungen verwehrt bliebe.

Ansatz 3: BU-Absicherung über die Direktversicherung

Insbesondere für Arbeitnehmer der Generation Y ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über den Betrieb interessant, da sie jung und gesund einsteigen können. Aber auch für alle anderen Beschäftigten ist eine BU als Direktversicherung ratsam. Ihr großer Vorteil liegt in den vereinfachten Aufnahmekriterien im Vergleich zur privaten Absicherung. Zudem kann eine deutlich höhere BU-Absicherung von bis zu 100% des Einkommens erreicht werden.

Die Württembergische bietet seit Mitte Juni dieses Jahres einen neuen, verbesserten Tarif an, der mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Gefüge und hoher Flexibilität für sich ändernde Lebenssituationen punktet. Darüber hinaus können Auszubildende mit dem sogenannten „Azubi-Deal“ eine BU zu besonders günstigen Konditionen abschließen: Durch die staatliche Förderung in Kombination mit einem Elternzuschuss aus dem Kindergeld können die effektiven Kosten für den Azubi sogar null Euro betragen.

Ansatz 4: Vermögenswirksame Leistungen für Geringverdiener

Auch gut qualifizierte Teilzeitkräfte sollten ans Unternehmen gebunden werden. Im Rahmen der Geringverdiener-Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es hierzu sehr interessante Möglichkeiten. Firmen, die Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von maximal 2.200 Euro beschäftigen, bietet diese arbeitgeberfinanzierte bAV zahlreiche Vorteile. Allerdings hat die Information darüber vielfach bislang noch nicht ausreichend stattgefunden. Hier steckt großes Potenzial für Vermittler, denn rund 48% der Steuerpflichtigen verdienen laut Statista weniger als 25.000 Euro brutto pro Jahr.

Die Württembergische gibt ihren Vermittlern einen Verkaufsansatz an die Hand, der Geringverdienern über die vermögenswirksamen Leistungen eine Altersvorsorge zum Nulltarif ermöglicht: Durch den Betriebsausgabenabzug und die Subvention durch den § 100 EStG profitieren auch Arbeitgeber von einem deutlich geringeren Nettoaufwand. Nach § 100 EStG können Firmen 30% des Beitrags von der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt abziehen. Die Fördergrenze des Beitrags beträgt mindestens 240 und maximal 480 Euro im Jahr und entspricht damit exakt den vermögenswirksamen Leistungen.

Ansatz 5: Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Der besondere Vorzug der bKV ist, dass der Kunde sofort von einzelnen Leistungen profitieren kann. Damit nimmt der Mitarbeiter diesen Benefit des Unternehmens direkt wahr, was unmittelbar zu einer engeren Bindung ans Unternehmen beitragen kann. Die Württembergische Krankenversicherung bietet ein breites Tarifspektrum in der bKV, das von präventiven Gesundheitsleistungen der Vorsorgeversicherung bis hin zum ambulanten Ergänzungstarif mit seinen Leistungen im Heilpraktiker-Bereich reicht. Beide Tarife sind ohne Wartezeit bereits ab einer Firmengröße von fünf Mitarbeitern ohne Gesundheitsfragen und zu günstigen Beiträgen abschließbar.

Bild oben: © REDPIXEL – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 8f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
Ein Artikel von
Dominik Muhler