AssCompact suche
Home
Assekuranz
16. Februar 2021
Mofakennzeichen künftig auch zum Aufkleben

Mofakennzeichen künftig auch zum Aufkleben

Blau statt Schwarz, kleben statt schrauben: Ab März 2021 werden die schwarzen Nummernschilder für Mofas, Mopeds und E-Scooter durch blaue Kennzeichen abgelöst. Außerdem startet ein Pilotprojekt, bei dem sich Mofa- und Mopedfahrer für eine Klebefolie entscheiden können.

Ab dem 01.03.2021 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit blauen Kennzeichen auf den Straßen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder sind dann nicht mehr gültig. Mit dem Schilderwechsel fällt zugleich der Startschuss für ein Pilotprojekt des Bundesverkehrsministeriums und einzelner Kfz-Versicherer: Neben den herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech gibt es für Mofa- und Mopedfahrer künftig auch eine Variante in Form einer Klebefolie.

Folienkennzeichen besser für die Umwelt

Wie der GDV mitteilt, wird bei den neuen Folienkennzeichen eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet und nur die oberste dünne Plastikschicht ausgetauscht. „Das ist einfacher, schneller und besser für die Umwelt“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Nach fünf Jahren sei der „ökologische Rucksack“ der Klebefolien fast 40% kleiner als der von herkömmlichen Schildern, da sowohl bei der Herstellung als auch der Entsorgung weniger Treibhausgase entstünden. Die Folienkennzeichen haben ein Hologramm, dies macht sie fälschungssicher.

Perspektivisch nur noch Klebekennzeichen

Nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts soll die Klebefolie langfristig die bisherigen Schilder ersetzen. Für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Klebeplaketten.

Welches Kennzeichen gilt für welches Fahrzeug?

Die folgenden Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm3 Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm3
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis, die maximal 45 km/h schnell sind
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.06.2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde

Bild: © GDV