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2. Februar 2022
Nach KfW-Förderstopp: Regierung dreht Hahn nochmal auf
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Nach KfW-Förderstopp: Regierung dreht Hahn nochmal auf

Der abrupte Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hatte heftige Kritik ausgelöst. Nun hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, förderfähige Anträge, die bis zum 24. Januar eingegangen sind, noch zu genehmigen. Einzelheiten und Reaktionen aus der Immobilienbranche.

Der plötzliche KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude hatte für einen Proteststurm gesorgt. Branchenverbände hatten vehement an die Bundesregierung appelliert, den Schritt rückgängig zu machen (AssCompact berichtete). Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. So sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingereicht wurden, genehmigt werden. Laut Mitteilung der Ministerien ist von rund 24.000 Anträgen die Rede. Diese eingegangenen Anträge würden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und sofern förderfähig auch genehmigt. Diese Lösung biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

„Ich weiß, dass wir mit der Entscheidung, die KfW-Förderung auszusetzen, Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst haben, und das tut mir wirklich weh für viele Menschen. Gleichwohl will ich betonen, dass diese Entscheidung zwingend und notwendig war, weil die Mittel für die Fortsetzung des Programms in Höhe nicht mehr da waren,“ betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Pressekonferenz.

Neue Förderkulisse nach „klarem Cut“

Generell rudert die Bundesregierung aber nicht zurück. Nach dem 24. Januar gebe es einen „klaren Cut“. „Dann endet das Programm [...] und wir werden eine neue Förderkulisse aufsetzen“, erklärte Habeck weiter. So soll etwa das EH-40-Programm fortgeführt werden, allerdings nur bis Ende des Jahres befristet und bei 1 Mrd. Euro gedeckelt. Nur Sanierungen nach dem Standard würden weiter gefördert.

„Für diejenigen, die sich sehr ärgern, dass sie jetzt eine Woche oder einen Tag zu spät sind mit der Antragsstellung, gibt es die Perspektive, dann mit dieser veränderten Antragskulisse weiter gefördert zu werden. Doch die Anträge müssen umgestellt werden“, so Habeck.

Mehrkosten von 5 Mrd. Euro

Die Lösung kostet den Bund zusätzlich 5 Mrd. Euro. Die Mittel dafür kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, wie Habeck weiter mitteilte. Gegenüber einem Fortlaufen des Programms würde der Bund aber zwischen 7 und 10 Mrd. Euro einsparen.

Neue Ausrichtung in der Gebäudeförderung

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Ziel sei laut Mitteilung der Ministerien, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Das sagen die Branchenverbände

Enttäuscht über die aktuellen Entscheidungen der Regierung zur Neubauförderung zeigt sich der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Dass bis zum 24. Januar gestellte Anträge noch bearbeitet und beschieden werden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Warum die ursprünglich kommunizierte Frist willkürlich verkürzt wird, bleibt ein großes Problem. Das halbherzige Weiterführen von einzelnen Förderprogrammen ist und bleibt ein Desaster. Eine ganze Branche wird im Regen stehengelassen. Und gleichzeitig sollen mehr klimaschonende Wohnungen gebaut werden. Das geht nicht“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel. (tk)

Gute Botschaft, aber noch viele offene Fragen

„Die heutige Entscheidung der Bundesregierung, bereits gestellte Anträge bis zum Förderstopp von vergangener Woche weiterzubearbeiten, ist eine gute Botschaft. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge. Viele weitere Fragen und notwendige Schritte sind für die Zeit nach vorne aber noch offen. Insbesondere für den sozialen Wohnungsbau muss eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Hier ist ein Förderungsausgleich mindestens auf dem Niveau des EH55-Programms zwingend notwendig. Zudem dürfen die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für einen klimaschonenden Neubau und Bestand erzielen sollen", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Hoffnung auf „guten Ersatz“ für gestoppte Programme

Der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA Andreas Mattner begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, bereits gestellte Anträge für Energiesparhäuser weiter zu bearbeiten. „Es ist eine ehrliche und lösungsorientierte Entscheidung. Für die Anträge bis Ende Januar gab es überhaupt keine Alternative. Für die Fälle danach müssen jetzt alle Beteiligten zeitnah schauen, dass eine Umstellung auf eine gangbare Förderung funktioniert.“ Nur so könne man das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr erreichen. Mattner warnt aber, dass neue Standards nicht zu einem übertriebenen Materialeinsatz und höheren Kosten führen dürften. Gebäude immer stärker zu dämmen, treibe die Kosten nach oben und nutze dem Klima wenig.

„Wir freuen uns, dass nun zumindest einige unserer Kundinnen und Kunden aufatmen können. Die [...] Information, dass alle bis zum 24. Januar eingegangenen BEG-Förderanträge genehmigt werden, wenn sie die Förderbedingungen erfüllen, sind gute Nachrichten. Wir brauchen eine Politik, auf die wir uns verlassen können. Plötzliche Förderstopps untergraben dieses Vertrauen. Wir erwarten, dass auch für alle anderen Förderinteressierten eine baldige Lösung und ein guter Ersatz für die gestoppten Programme gefunden wird,“ meint Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft des Vermittlers privater Baufinanzierungen Interhyp. (tk)

Bild: © alexanderuhrin – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Harald Kehmer (4714) am 08. Februar 2022 - 22:04

Ich weiß nicht welche Schule dieser Minister besucht hat. Rechnen hat er dort wohl nicht gelernt. Der Höchstzuschuss für ein EH 55-Objekt beträgt 26.250 €. Bei 24.000 gestellten Anträgen sind das max. 630 Mio. €. Wie kommt Herr Habeck auf 5 Mrd. € Kosten ? Kann er einen Zuschuss nicht von einem Darlehen unterscheiden ? Selbst wenn es die Darlehenssumme wäre, komme ich da nicht mit. Die Antragsteller müssen Zinsen zahlen und da der Staat derzeit für geliehenes Geld bei der EZB praktisch nichts zahlen muss, verdient er auch an den Zinszahlungen und erzielt bei langlaufenden Krediten, die im Hypothekenbereich üblich sind, deutliche Gewinne im Vergleich zu den 630 Mio. € Zuschuss. Das man sich auf diesen Staat und seine Zusagen nicht mehr verlassen kann, er hat das Programm ja vor seinem vorbestimmten Ende eigenmächtig gestoppt, ist ein beispielloser Vertauensbruch in die Politik und bringt uns in den Ruf eine Bananenrepublik zu sein. Armes Deutschland. Mit wird Angst und Bange bei dieser Qualität von Politikern. Rette sich wer kann.