Die BaFin hat einen Entwurf einer neuen Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht. Die BaFin geht diesen Schritt laut Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch, um Anleger vor potenziellem Greenwashing zu schützen. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, so Pötzsch, der bei der BaFin aktuell auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet.
Drei Kriterien für nachhaltige Vermarktung
Investmentvermögen sollen künftig nur noch als nachhaltig vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen eines von drei Kriterien vorsehen: eine Mindestinvestitionsquote nachhaltiger Vermögensgegenstände, eine nachhaltige Anlagestrategie oder die Abbildung eines nachhaltigen Index.
Europäische Vorgaben ergänzen
Die eigenen Regeln der BaFin sollend die bereits bestehenden europäischen Vorgaben ergänzen. Die in diesem Jahr in Kraft getretene Offenlegungsverordnung berücksichtige zwar, welche Berichtspflichten Fondsanbieter auf Gesellschafts- und Produktebene zu berücksichtigen haben. Zu den Anlagebedingungen von ESG-Fonds schweigt sie sich laut BaFin aber ebenso aus wie die Taxonomieverordnung.
Fondsindustrie soll sich zu Plänen äußern
Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75% liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen. So dürfen etwa maximal 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. Eine nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen kann dagegen zum Beispiel ein Best-in-Class-Ansatz sein. Damit auch passive Investments als nachhaltig beworben werden können, dürfen Fonds alternativ einen nachhaltigen Index abbilden. Durch ist die Richtlinie aber noch nicht. Die deutsche Fondsindustrie hat im nächsten Schritt bis zum 06.09.2021 Zeit, um sich zu den BaFin-Plänen zu äußern.
BVI reichen Verbesserungen nicht aus
Der deutsche Fondsverband BVI hat sich bereits zu den BaFin-Plänen geäußert. Er beurteilt den Entwurf als spürbare Verbesserung gegenüber der inoffiziellen Vorversion vom April. „Die BaFin hat viele unserer Bedenken berücksichtigt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Dennoch seien noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt. Obwohl der Fondsverband die Verbesserungen begrüßt, betrachtet er den Alleingang der BaFin als kontraproduktiv. Der BVI werde sich weiter dafür einsetzen, dass möglichst schnell eine für den Standort Deutschland bessere Lösung gefunden werde als die nun vorgestellten Leitlinien der BaFin. (mh)
Bild: © cristianstorto – stock.adobe.com
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