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2. Dezember 2022
Nachhaltigkeitsfonds müssen liefern
CO2 carbon neutral emission stamp printed on cardboard box. Ecology, nature friendly, climate change, green fuel and earth protect concept.

Nachhaltigkeitsfonds müssen liefern

Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein. Das möchte die EU-Aufsichtsbehörde ESMA in Zukunft verstärkt gewährleisten. Zahlreiche Fondsgesellschaften haben auf den wachsenden regulatorischen Druck bereits reagiert und ihre Produkte herabgestuft.

Die EU-Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) wird künftig bei der Verwendung von nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen wie ESG, SRI oder Sustainability in Fondsnamen genauer hinsehen. Am 18.11.2022 hat die Behörde um Feedback für die Ausarbeitung von Leitlinien gebeten, die die Thematik regeln sollen.

Fondsbenennung wird zu Marketingzwecken eingesetzt

Nach Ansicht der ESMA handelt es sich bei der Benennung von Fonds um ein mächtiges Marketinginstrument. Um die Anleger bei der Fondsauswahl nicht in die Irre zu führen, sei es deshalb nötig, ESG- und nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in den Namen von Fonds durch Belege für Nachhaltigkeitsmerkmale oder -ziele zu untermauern, die sich in den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Fonds angemessen und konsequent widerspiegeln.

Insbesondere Schwellenwerte für die ESMA von Interesse

Die ESMA blickt insbesondere auf die Meinung der Interessensgruppen hinsichtlich der Einführung von Schwellenwerten. Fraglich ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel, wie hoch der Anteil von nachhaltigkeitsorientierten Investitionen sein muss, um den Einsatz von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in den Fondsnamen zu rechtfertigen.

ESMA hat Greenwashing auf dem Schirm

Der Druck der ESMA im Kampf gegen Greenwashing steigt. So beweist nicht erst die Einleitung des Konsultationsverfahrens, dass die Behörde gegen den Missbrauch von Nachhaltigkeitsbegriffen vorgehen möchte. Die ESMA hatte den Kampf gegen Greenwashing und die Einführung von klaren messbaren Kriterien zur Bewertung von Fondsnamen bereits zu einem zentralen Thema in ihrer Sustainable Finance Roadmap 2022 – 2024 erklärt.

41 Herabstufungen im dritten Quartal

Nach einer Auswertung des Analysehauses Morningstar reagieren Fondsgesellschaften auf den behördlichen Druck zunehmend mit Herabstufungen ihrer Nachhaltigkeitsprodukte. Für das dritte Quartal 2022 zählt Hortense Bioy, Global Director of Sustainability Research bei Morningstar, 41 Umklassifizierungen von Artikel-9- auf Artikel-8-Fonds.

Nachhaltigkeitsziele bei Artikel-9-Fonds

Bei Artikel-9-Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) muss ein konkretes Nachhaltigkeitsziel verfolgt werden. Diese vergleichsweise hohe Anforderung hat den Artikel-9-Produkten auch den Beinamen „dunkelgrüne Fonds“ verschafft. Artikel-8-Fonds hingegen müssen lediglich ESG-Kriterien berücksichtigen.

Auch große Fondsprodukte betroffen

Die Herabstufungen betreffen auch nicht nur kleine Fondsgesellschaften oder Produkte, so die Morningstar-Auswertung. Allein im zweiten und dritten Quartal wurden vier Produkte mit einem Volumen von über 2 Mrd. Euro herabgestuft.

Deka stuft sieben Fonds herab

Unter den deutschen Fondsanbietern ist besonders die Deka von den Herabstufungen betroffen. Allein im dritten Quartal 2022 stufte das Fondshaus der Sparkassengruppe sieben Klima-ETFs herab – einen davon sogar mit einem Volumen von knapp unter 1 Mrd. Euro (Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF).

Bild: © Skórzewiak – stock.adobe.com