Die Tarif-Kommission des BVK unter der Leitung von Vizepräsident Andreas Vollmer hat mit der Vereinten Dienstleistungs-Gewerkschaft ver.di einen neuen Gehaltstarifvertrag ausgehandelt. Er ist zum 01.09.2018 in Kraft getreten. Der BVK sieht in den Ergebnissen einen vertretbaren Verhandlungskompromiss, der der wirtschaftlichen Situation der Mitgliedsunternehmen Rechnung trägt.
2% mehr Gehalt in 2018
Der neue Tarifvertrag sieht zum 01.09.2018 eine Erhöhung der Gehälter, Tätigkeits- und Zulagen um 2% vor. Im ersten Berufsjahr verdienen Angestellte von Versicherungsagenturen und Maklerbüros nun in Stufe I 1.712 Euro. In den höchsten Stufen stehen ihnen nach dem neuen Tarifvertrag 3.961 Euro zu. Die Mindesteinkommen für den Gewerbeaußendienst werden auf 1.786 Euro in der Stufe 1 und 2.066 Euro in der Stufe 2 erhöht. Auszubildende starten ab sofort mit einem Gehalt von 684 Euro im erste Ausbildungsjahr. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt es auf 744 und 813 Euro an.
1,3% mehr ab 2019
Ab dem 01.09.2019 folgt eine weitere Erhöhung um 1,3%. Im ersten Berufsjahr bedeutet das einen Anstieg von 1.721 auf 1.743 Euro, in der höchsten Stufe von 3.961 auf 4.012 Euro. Die Mindesteinkommen für den Gewerbeaußendienst steigen zur gleichen Zeit auf 1.809 Euro in der Stufe 1, 2.093 Euro in der Stufe 2. Auszubildenden stehen ab dem kommenden September im ersten Ausbildungsjahr 693 Euro zu. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt die Ausbildungsvergütung auf 754 und 824 Euro an.
Geltungsbereich
Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer in Betrieben, die regelmäßig weniger als zwei Arbeitnehmer beschäftigen. Geschäftsführer, Prokuristen und Leiter von Geschäftsstellen sowie im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige gelten dabei nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Vertrages. Der Tarifvertrag findet ebenfalls keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit nicht länger als drei Monate oder nebenberuflich, sprich mit regelmäßig nicht mehr als 25% der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ausüben. Ausgenommen sind zudem Arbeitnehmer im Reinigungsdienst. (mh)
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