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15. April 2024
ODDO BHF AM startet ELTIF 2.0 Fonds
A light bulb with water splashes on a blue background - energy concept

ODDO BHF AM startet ELTIF 2.0 Fonds

Die Asset-Management-Sparte der Frankfurter Privatbank ODDO BHF legt ihren ersten ELTIF 2.0 Fonds auf. Er soll Privatanlegern den Zugang zu Private Equity erleichtern und sich auf Investitionen im Bereich der Energiespeicherung und Wasseraufbereitung konzentrieren.

Immer mehr Fondsgesellschaften steigen ins ELTIF-Geschäft ein. Der „European Long-Term Investment Fund“ ist eine langfristige ausgelegte Anlagemöglichkeit in die Anlageklasse Private Equity, deren Vertriebs- und Investmentauflagen in der EU Anfang 2024 deutlich einfacher gestaltet wurden – ELTIF 2.0 also.

Jetzt startet auch ODDO BHF AM seinen ersten ELTIF 2.0 Fonds mit dem „ODDO BHF Commit for Tomorrow ELTIF“, wie das Unternehmen mitteilt. Die Fondsstruktur entspreche dabei der neuen ELTIF-Verordnung, die einem breiteren Kreis von Privatanlegern den Zugang zu Private Equity, also privaten Kapitalbeteiligungen, erleichtern soll.

Investitionen in Energie und Wasser

Der Fonds wird laut ODDO nach einer bisher professionellen Kunden vorbehaltenen Strategie verwaltet. Das Ziel bestehe darin, Lösungen für die Herausforderungen von morgen in Bereichen wie Energiespeicherung und Wasseraufbereitung zu finanzieren. Der ELTIF ist gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor als Artikel-8-Produkt eingestuft.

Die vom Investmentteam angestrebte Allokation sieht einen Mix aus Sekundärmarkttransaktionen zur Optimierung des Diversifikations- und Liquiditätsprofils des Portfolios sowie aus Primärmarktinvestments und erstklassigen Co-Investments vor. Durch gemeinsame Investitionen mit institutionellen Fonds sollten Anleger mehr Investitionsmöglichkeiten nutzen und ihr Kapital schneller investieren können, so ODDO. Der „Commit for Tomorrow ELTIF“ ist für den Vertrieb in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg bestimmt.

Die Anlage in den Fonds ist für die Dauer der Laufzeit gebunden, d. h. zehn Jahre. Diese Sperrfrist kann auf Beschluss des Verwaltungsrats des Fonds um maximal zwei Jahre verlängert werden. (mki)

Bild: © Sebastian Boblist/Wirestock – stock.adobe.com