Die Ombudsstelle für Investmentfonds zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung der Beschwerdezahlen. Von Jahresbeginn bis einschließlich Ende Juni 2017 sind bei der Schlichtungsstelle lediglich 40 Verbraucherbeschwerden eingegangen. Das ist nur eine Beschwerde mehr als im ersten Halbjahr 2016. Im gesamten vergangenen Kalenderjahr 2016 verzeichnete die Ombudsstelle 137 Beschwerden.
Keine besonderen Schwerpunkte
Bei den Beschwerdethemen sind laut der Ombudsstelle bis dato keine besondere Schwerpunkt zu vermelden. Im Vordergrund stehen wenn überhaupt fondsbasierte Altersvorsorgeverträge. Das klassische Fondsgeschäft sei hingegen nur vereinzelt Gegenstand von Verbraucherbeschwerden, wie etwa zur ordnungsgemäßen Liquidation von Teilfonds oder zur Berechnung der Anteilswertentwicklung.
Erster Praxistest bestanden
Auch die Ertragsverwendung, die Einhaltung von Veröffentlichungspflichten, die Kosten der Fondsverwaltung, die Informationspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaften gegenüber den Anlegern, sowie mögliche Fehler zählten zu den wenigen Beschwerdethemen gewesen. Insgesamt habe das zum 01.04.2016 eingeführte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) den ersten Praxistest bestanden. (mh)
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