Die Kosten für stationäre Pflege nehmen immer weiter zu. Inzwischen hat der Eigenanteil für das erste Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt die Marke von 3.000 Euro pro Monat überschritten. Laut einer Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) von Anfang Juli 2025 ist die Eigenbeteiligung von 2.871 Euro auf 3.108 Euro monatlich gestiegen. Das sind 8,3% mehr als im Vorjahr. Ursachen sind dem Verband zufolge die wachsenden Personal- und Lebenshaltungskosten.
Ersatzkassen-Verband sieht Bund und Länder in der Pflicht
„Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Mit Übernahme der Investitionskosten für Entlastung sorgen
So sollten die Länder die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Der Ersatzkassen-Verband weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Eigenbeteiligung neben den Pflegekosten – einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) – und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte enthält. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr”, betonte Elsner.
Bund-Länder-Kommission soll Reformvorschläge machen
Vor Kurzem hat eine Bund-Länder-Kommission unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist damit beauftragt, eine große Pflegereform auszuarbeiten. Warken zufolge gebe es dabei „keine Denkverbote“ – mehr dazu lesen Sie hier: Pflegereform: Kommt nun die verpflichtende Privatabsicherung? (tik)
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