Die aktuelle Diskussion um die Finanzierung der Pflege rückt auch das Eigenheim stärker in den Fokus. So hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann dafür ausgesprochen, Vermögen künftig stärker zur Deckung von Pflegekosten heranzuziehen. Dazu solle ausdrücklich auch selbstgenutztes Wohneigentum zählen. Der Vorstoß ist Teil der breiteren Debatte über eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, deren Finanzierung angesichts steigender Kosten zunehmend unter Druck gerät.
Stegemanns Position zielt darauf ab, die Eigenverantwortung zu stärken und die Sozialkassen zu entlasten. Angesichts einer alternden Gesellschaft und wachsender Pflegeausgaben sei es aus seiner Sicht konsequent, vorhandenes Vermögen stärker einzubeziehen. Immobilien stellen dabei für viele Haushalte den größten Vermögenswert dar.
Kritik am Vorschlag: Wohneigentum ist erarbeitete Altersvorsorge
Kritik kommt unter anderem vom Verband Wohneigentum. Dort warnt man vor einer Fehlinterpretation der Rolle von selbstgenutztem Wohneigentum. Dieses sei in erster Linie Altersvorsorge und nicht als „Reservekasse des Staates“ gedacht. Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas spricht von einem problematischen Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg Vermögen in Form einer Immobilie aufgebaut haben – häufig unter steigenden finanziellen Belastungen durch Baukosten, Zinsen und Instandhaltung.
Wann die Immobilie geschützt ist
Zudem verweist der Verband darauf, dass Immobilien im Pflegefall bereits heute berücksichtigt werden. Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen geschützt ist – etwa dann, wenn der Pflegebedürftige selbst oder der Ehepartner weiterhin darin lebt. In solchen Fällen bleibt die Immobilie unangetastet. Anders stellt sich die Situation dar, wenn das Objekt nicht mehr bewohnt wird, etwa bei einem dauerhaften Heimaufenthalt beider Partner. Dann kann das Sozialamt unter Umständen verlangen, dass die Immobilie verwertet wird, um Pflegekosten zu decken.
In der Praxis existieren aber auch verschiedene Wege, mit der finanziellen Belastung umzugehen, ohne das Eigenheim unmittelbar aufgeben zu müssen. So kann die Pflege im eigenen Zuhause eine Möglichkeit sein, das Objekt zu erhalten. Auch eine Vermietung kann in Betracht gezogen werden, um Einnahmen zur Finanzierung der Pflege zu generieren. (bh)
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