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22. März 2021
PKV: ASCORE nimmt Krankenversicherungstarife unter die Lupe

PKV: ASCORE nimmt Krankenversicherungstarife unter die Lupe

ASCORE hat die Kriterienkataloge Grundschutz, Komfortschutz und Topschutz im PKV-Bereich aktualisiert und dabei an acht Versicherer Höchstbewertungen vergeben. Zahlreiche neue Kriterien seien diesmal in die Bewertung mit eingeflossen.

Die ASCORE Das Scoring GmbH hat ihre PKV-Scorings aktualisiert. Insgesamt wurden 86 Vollversicherungs- und 305 Zusatzversicherungstarife auf den neuesten Stand gebracht, nicht nur für die Anwender der Marktanalyse-Software „ASCORE Navigator“. Die einzelnen Kriterienkataloge wurden aktualisiert, indem bestehende Benchmarks überprüft, gegebenenfalls angepasst und neue Kriterien ergänzt wurden. Außerdem hat ASCORE auch Veränderungen der einzelnen Versicherungsbedingungen berücksichtigt und zahlreiche neue Tarife in die Scorings aufgenommen.

Im Mittelpunkt der Aktualisierung standen in diesem Jahr die Kriterienkataloge „Grundschutz“, „Komfortschutz“ und „Topschutz“ für den Bereich der privaten Krankenvollversicherung. Bei allen Kriterien, die im Zusammenhang mit Erstattungssätzen und Höchstbeträgen für einzelne Leistungen stehen, hat ASCORE die Benchmarks erhöht, wenn in den letzten Jahren eine Steigerung der entsprechenden Branchenwerte zu beobachten war.

Zahlreiche zusätzliche Kriterien

Darüber hinaus fließen nun zusätzliche Kriterien wie beispielsweise ambulante Soziotherapie, Erstattungssatz für Zahnersatz ohne Heil- und Kostenplan, Schutzimpfungen für Urlaubs- und Dienstreisen sowie weitere neue Tarifmerkmale in die Bewertung mit ein. Der Bereich Psychotherapie, der in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen hat, wurde in allen drei Kriterienkatalogen der privaten Vollversicherung detaillierter abgebildet. Alles in allem hat sich die Menge der scoringrelevanten Fragen nach Angaben von ASCORE sehr vergrößert.

Höchstwertungen beim Grund- und Topschutz

Im aktuellen ASCORE-PKV-Scoring Grundschutz 2021 erhalten die Bayerische Beamtenkrankenkasse (für ihren Tarif GesundheitVARIO) und der Münchener Verein (für die Tarife Bonus Care Classic 859, Bonus Care Classic SB 866 und 869 und Bonus Care-B 902 [50% Beihilfe]) die Höchstwertung von sechs Kompassen.

Im aktuellen Scoring für den Komfortschutz werden keine sechs Kompasse vergeben. Aber insgesamt 19 Tarife von Continentale, Debeka, DKV, Gothaer, HanseMerkur, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, SIGNAL IDUNA, SDK und uniVersa bekommen fünf Kompasse.

Was den Topschutz angeht, erreichen sechs Krankenversicherer mit ihren Tarifen die Höchstwertung von sechs Kompassen. Es sind die ARAG (für MedBest), die Barmenia (für einsA expert+), die Bayerische Beamtenkrankenkasse (für GesundheitVARIO, VARIO AmbulantPlus, VARIO KlinikPlus, VARIO ZahnPlus und Kurtagegeld), die INTER (für QualiMed Premium [QMP U]), die SIGNAL IDUNA (für DR Prime) sowie die SDK (für AM12, S1 und Z9).

„Digitale-Versorgung-Gesetz“ führt zu Änderung der AVB

Im Rahmen der Scoring-Aktualisierung geht ASCORE auch darauf ein, dass einige Gesellschaften unter anderem aufgrund des „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG), ihre Versicherungsbedingungen angepasst haben, indem sie die Erstattung der Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in ihre AVB aufgenommen haben. Hier nennt ASCORE als Beispiele APKV, AXA, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale und Münchener Verein.

Seit dem letzten PKV-Update hätten des Weiteren ALTE OLDENBURGER, DKV, SIGNAL IDUNA und SDK ihr Angebot um digitale Videosprechstunden ergänzt. Dies sei geschehen, da die Kriterienkataloge im Bereich der privaten Vollversicherung aufgrund des DVG um Kriterien zu telemedizinischen Leistungen sowie Erstattung der Gesundheitsapps ergänzt worden seien. Diese sind die Erstattung digitale Versorgung (Erstattung der Kosten für digitale Gesundheitsangebote und/oder -anwendungen nach ärztlicher Verordnung, beispielsweise Gesundheitsapps und digitale Leistungsangebote), die Erstattung Telemedizin (Erstattung der Kosten für ambulante telemedizinische Behandlungen bzw. Behandlungen durch einen Online-Arzt) und die freie Arztwahl bei Telemedizin (also keine Einschränkung auf einen von dem Versicherer gestellten telemedizinischen Service bzw. „Online-Arzt“). Da das DVG aber erst Ende 2019 in Kraft getreten ist, bleiben diese Kriterien im aktuell veröffentlichten Jahrgang der ASCORE-PKV-Scorings noch „nicht bewertungsrelevant“. (ad)

Die aktuellen Scoring-Ergebnisse der Tarife gibt es im Ergebnis-Rechner.

Bild: © ipopba – stock.adobe.com