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6. Oktober 2021
PKV: Corona-Zuschlag in der privaten Pflegeversicherung

PKV: Corona-Zuschlag in der privaten Pflegeversicherung

Der Verband der privaten Krankenversicherung hat die Erhebung eines Corona-Zuschlages für ihre Pflegeversicherten beschlossen. Grund für die Erhöhung sind die coronabedingten Mehrausgaben durch den gesetzlichen Pflegerettungsschirm.

Zur Bewältigung der pandemiebedingten Mehrkosten in der Pflege hat die Bundesregierung 2020 einen Rettungsschirm aufgespannt. Pflegedienste und -einrichtungen erhalten dadurch eine Kompensation für ihre coronabedingten Zusatzausgaben wie erhöhte Personalaufwendungen, Corona-Tests oder Schutzausrüstungen. Wie der PKV-Verband nun mitteilte, müssen auch die Privatversicherten einen Teil dieser Kosten tragen.

Zusatzbeitrag meist im einstelligen Eurobereich

Insgesamt beziffert sich der Anteil der privaten Krankenversicherer am Rettungsschirm auf 480 Mio. Euro. Laut Verbandsangaben beläuft sich daher der monatliche Corona-Zuschlag für Beamte und ihre Angehörigen auf 7,30 Euro, für alle anderen Privatversicherten auf 3,40 Euro. Dieser Corona-Zuschlag in der privaten Krankenversicherung ist auf 2022 befristet, von 2023 an gelten wieder normale Prämien.

Trotz des Zuschlags soll nach Angaben des PKV-Verbands der Beitrag in der privaten Pflegeversicherung meist geringer ausfallen als in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Privatversicherte ohne Beihilfeanspruch zahlen im nächsten Jahr inklusive Zuschlag einen durchschnittlichen Monatsbeitrag von 77 Euro für ihre Pflegeversicherung, Beihilfe-Empfänger sogar nur 51 Euro. Zum Vergleich: Angestellte Durchschnittsverdiener in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen 106 Euro bzw. 114 Euro, wenn sie kinderlos sind. Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze wären es schon 148 Euro (160 Euro bei Kinderlosen). (as)

Weitere Informationen stellt der PKV-Verband auf seiner Homepage zur Verfügung.

Bild: © studio v-zwoelf – stock-adobe.com