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4. August 2021
PKV: Digitales Versorgungsgesetz hält Einzug

PKV: Digitales Versorgungsgesetz hält Einzug

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN beobachtet in der Privaten Krankenvollversicherung eine zunehmende Umsetzung der Anforderungen aus dem DVG in den Bedingungen der PKV-Tarife. Dementsprechend sind die Tarifeigenschaften nun in der M&M-Software filterbar.

In der Digitalisierung und in innovativen Versorgungsstrukturen sieht der Gesetzgeber große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Vor diesem Hintergrund wurde im November 2019 das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG) bindend für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erlassen.

Damit werden in erster Linie digitale Lösungen für GKV-Versicherte gefördert. Konkret sollen über eine Telematik-Infrastruktur die Akteure des Gesundheitswesens vernetzt werden, eine elektronische Patientenakte eingeführt werden sowie digitale Services beispielsweise in Form von Videosprechstunden oder Gesundheits-Apps auf Rezept im Patientenalltag stattfinden.

Was für gesetzlich Versicherte gilt, möchte auch die Private Krankenversicherung bieten. In der Umsetzung ist dies allerdings nicht so leicht. Der PKV-Verband fordert daher einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematik-Infrastruktur sowie eine Berücksichtigung im Gesetz mit den Spezifika der PKV – und findet mit seiner Forderung Anklang vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Erklärtes Ziel ist eine Teilhabe aller Versichertengruppen.

Die PKV ist nun ihrerseits am Zug, alle technisch erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sowie ihre spezifischen administrativen und aktuariellen Prozesse anzustoßen. Erste Ergebnisse sind bereits sichtbar.

MORGEN & MORGEN passt Vergleichssoftware an

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN beobachtet in der Privaten Krankenvollversicherung eine zunehmende Umsetzung der Anforderungen aus dem DVG in den Bedingungen der PKV-Tarife. „Wir haben frühzeitig begonnen, die Auswirkungen im PKV-Markt zu beobachten und stellen fest, dass bereits knapp ein Drittel der Krankenversicherungsgesellschaften Tarifwerke in der PKV-Vollversicherung dahingehend überarbeitet haben“, stellt Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN fest und ergänzt „das wird zunehmend ein Thema in der Vermittlung sein, daher sind diese Tarifeigenschaften jetzt in unserer Vergleichssoftware filterbar und hinsichtlich ihrer Leistung vergleichbar.“

Der große Unterschied zwischen PKV und GKV – nämlich die individuell im Vertrag vereinbarten Leistungen im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen – zeigt sich auch in der Ausgestaltung der PKV-Tarifbedingungen im Hinblick auf digitale Services und Hilfsmittel. So erweitert beispielsweise der eine Versicherer den Katalog an Hilfs- und Heilmitteln um digitale Anwendungen und setzt hier eine einheitliche prozentuale Leistung an. Das heißt, im konkreten Fall wird für eine verschriebene Gesundheits-App genauso viel geleistet, wie für andere Hilfs- und Heilmittel. Ein anderer Versicherer hingegen widmet den digitalen Anwendungen einen eigenen Punkt in seinem Bedingungswerk. Auch die Höhe der Leistung variiert. Die meisten Versicherer zahlen aktuell zwischen 80 und 100% der Leistung.

MORGEN & MORGEN rechnet mit einer dynamischen Entwicklung. Der PKV-Markt werde sich auch in diesem Bereich differenziert entwickeln und Unterschiede in den Tarifen aufweisen. Für die Vermittlung entstehe hier ein neues Feld, das Beachtung in der Beratung bedürfe, schätzt Bohrmann die Entwicklung ein. (ad)

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com