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15. Dezember 2015
PKV-Tarifwechsel-Leitlinie: „Versicherungsmakler werden aus der Kundenbeziehung hinausgedrängt“

PKV-Tarifwechsel-Leitlinie: „Versicherungsmakler werden aus der Kundenbeziehung hinausgedrängt“

Unter anderem aufgrund des niedrigen Rechnungszinses gibt es zum 01.01.2016 Preiserhöhungen in der PKV. Versicherungsberater Oliver Beyersdorffer erklärt, für wen sich ein Tarifwechsel lohnt und wie sich Versicherungsmakler in der Tarifwechselberatung positionieren können.

Herr Beyersdorffer, zum 01.01.2016 gibt es Preiserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Wie schätzen Sie die Erhöhungen ein?

Zum Teil sind sie sehr drastisch, weil verschiedene Faktoren zusammenwirken. Einerseits zwingt die anhaltende Niedrigzinsphase die PKV den Rechnungszins in den Bisextarifen langsam schrittweise abzusenken. Bereits 0,1% weniger führt zu einer Beitragserhöhung von rund 1%. Andererseits wirken sich steigende Gesundheitsausgaben und längere Lebenserwartung negativ auf die Beitragsstabilität aus.

Von den Erhöhungen sind vielfach Tarife betroffen, die seit einigen Jahren nicht angepasst werden mussten, weil die auslösenden Faktoren die entsprechende Grenze vielleicht nur erreicht aber eben nicht überschritten haben. Zusammen mit der Absenkung fällt die nun korrigierende Erhöhung entsprechend drastisch aus.

Auch Einsteigertarife sind betroffen. Sie wurden entwickelt um junge Menschen an die PKV heranzuführen. Es war nie geplant, dass Versicherte ihr PKV-Leben dort verbringen. Trotz entsprechender Optionen, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern, wurde davon kein Gebrauch gemacht.

Immer wenn Beitragssteigerungen kommen, kommt auch die Frage nach einem Tarifwechsel. Für wen könnte sich jetzt ein Tarifwechsel überhaupt lohnen?

Ein Tarifwechsel ist immer auch mit einem Kompromiss verbunden. Daher muss das gut überlegt werden. Leistungsinhalte sind nie identisch und daher muss man die Unterschiede sehr genau analysieren. Vor allem ältere PKV-Kunden haben Chancen, gute Beitragsersparnisse zu realisieren. Allerdings besteht hier häufig die Furcht vor der Gesundheitsprüfung. Tatsächlich ist diese Furcht völlig unbegründet. Die Gesundheitsprüfung darf sich nur auf Mehrleistungen oder einen höheren Erstattungsrahmen beziehen. Außerdem birgt sie eine enorme Chance für den Kunden, die Kenntnisse seines Versicherers in Bezug auf die Gesundheitsverhältnisse an die Realität anzupassen, da dieser sein Wissen nur auf die Abrechnungen stützt.

Seit 2009 hat vor allem der Medienrummel der sogenannten Tarifoptimierer dafür gesorgt, dass sich auch PKV-Kunden der Generation 30plus und 40plus angesprochen fühlen und nach Beitragserleichterung fragen. Gerade Jüngere müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie auch für ihre PKV gewissermaßen eine Altersvorsorge aufbauen müssen. Die Beitragshöhe ist letztlich auch für die Höhe der Alterungsrückstellung entscheidend. Nur wer über hohe Rückstellungen verfügt, hat später auch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten. Vom Einsteigertarif muss ein Upgrade in den Komforttarif vollzogen oder der Versicherungsschutz durch ein Add-On erweitert werden.

Dient der Tarifwechsel der Beitragssenkung, sollte immer die Erhaltung des Versicherungsschutzes im Vordergrund stehen. Es geht in der Regel nie um die größtmögliche Beitragsersparnis, sondern um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei die Betonung immer auf Leistung liegen sollte.

Sie sagen, ältere PKV-Versicherte haben gute Chancen bei einem Tarifwechsel. Bleibt nicht höchstens der Wechsel in einen Standardtarif?

Gerade ältere PKV-Kunden haben durch einen Tarifwechsel enorme Vorteile und eine bevorstehende Gesundheitsprüfung muss nicht gefürchtet werden.

Der Standardtarif ist eine Lösung und sollte in der Betrachtung immer auch berücksichtigt werden. Er steht aber nur PKV-Kunden offen, die bereits vor dem 31.12.2008 bei ihrem aktuellen Anbieter versichert waren und immer noch in Bisextarifen versichert sind. Das Leistungsversprechen ist der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachempfunden und die Beitragslimitierung schützt vor finanzieller Überlastung. Versicherungszeit und Alterungsrückstellung werden angerechnet und das führt zu einer Beitragssenkung. Je höher der bisherige Beitrag war und je länger die Versicherungszeit ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag.

Die Umstellung in den Standardtarif kann sich speziell für PKV-Kunden lohnen, die von hoher Beitragsbelastung betroffen sind und für die es bei ihrem Anbieter keine Alternativen gibt, sei es aufgrund hoher Selbstbeteiligung oder mangelndem Tarifangebot.

Nun beklagen Versicherungsmakler und Kunden nach wie vor, dass PKV-Versicherer nicht auf andere Tarife im Haus aufmerksam machen und keine Informationen veröffentlichen. Wie kommen Makler und Kunden zu den gewünschten Informationen?

Die Krankenversicherer fürchten den Prämienabrieb. Daher wird der Tarifwechsel immer noch in einigen Fällen blockiert. Das darf man sich weder als Kunde noch als Versicherungsmakler gefallen lassen. Die Rechtslage ist eindeutig. Der Versicherer ist auch nach Vertragsabschluss zur Beratung verpflichtet, wenn er einen Beratungsbedarf erkennen kann. Fragt der Kunde nach Beitragserleichterung, ist das doch eindeutig als Beratungsbedarf zu erkennen.

Der Versicherungsmakler arbeitet im Kundenauftrag, was den Versicherer laut Gesetz von seiner Verpflichtung entbindet. Aber er muss dem Makler ermöglichen, seiner Beratungspflicht nachzukommen. Dazu bedarf es entsprechender Informationen. Versicherer gehen vermehrt dazu über, die BGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Korrespondenzpflicht dazu zu missbrauchen, Auskünfte zu verweigern, wenn nur eine Ausschnittsvollmacht vorgelegt wird. Der BGH hat aber eindeutig festgestellt, dass der Versicherer nur im begründeten Einzelfall die Korrespondenz verweigern darf.

Spätestens 2016 sollen die PKV-Leitlinien zum unternehmensinternen Tarifwechsel in den Unternehmen – sofern sie die Leitlinien unterschrieben haben – umgesetzt werden. Was bedeutet diese Selbstverpflichtung und welche Verbesserungen erwarten Sie?

Eigentlich gibt es nur eine einzige wirkliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Vorschriften: Kunden, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind, erhalten bereits ab dem Alter von 55 Tarifwechselvorschläge, die zu einer Beitragsersparnis führen. Alle anderen Punkte betreffen die Umsetzung von geltendem Recht und gesetzlichen Vorschriften. Die Leitlinie soll der PKV zeigen, wie man sich dem eigenen Kunden gegenüber verhalten soll. Traurig, dass man dazu erst ein Pflichtenheft entwickeln muss.

Aus administrativer, fachlicher und logistischer Sicht kann das sicherlich umgesetzt werden. Die schwierigste Aufgabe besteht zweifellos darin, die Aufgabe aus philosophischer Sicht zu lösen. Sie erfordert ein Umdenken. Die Krankenversicherer müssen damit beginnen, die Ängste ihres Kunden ernst zu nehmen und sich auf seine Bedürfnisse und Wünsche fokussieren. Der einzelne Kunde allein ist das Wichtigste überhaupt. Die PKV versteckt sich gerne hinter dem „Großen Ganzen“. Das „Große Ganze“ beginnt mit dem Einzelnen. Ohne den Einzelnen gibt es kein „Großes Ganzes“.

Wenn die Branche das ernsthaft umsetzen will, dann gilt es vorbehaltlos und ohne Rücksicht auf den eigenen zu erleidenden Verlust Lösungen für den Kunden zu finden. Andernfalls bleibt es ein Lippenbekenntnis und soll nur die Öffentlichkeit ruhigstellen.

Andererseits wird die Tarifwechsel-Leitlinie zu einem massiven Eingriff in Kundenbeziehungen führen, denn sie wird bereits jetzt dazu verwendet, den Versicherungsmakler und den Versicherungsberater aus der Kundenbeziehung hinauszudrängen oder von Beginn an herauszuhalten. Wird dem PKV-Kunden signalisiert, dass der Versicherer ihm behilflich ist und die Beratung auf den Kundenbedarf abstellt, dann ist doch der externe Fachmann nicht mehr nötig.

Der Experte stört die Beziehung zwischen Versicherer und Kunden. Ist er weg, dann lässt sich doch ein Tarifwechsel auch zu Gunsten des Krankenversicherers ausgestalten. Ein Tarifauswahlsystem, wie es die Krankenversicherer entwickeln, lässt sich eben in zwei Richtungen einsetzen. Entweder zum Vorteil des Kunden, indem ihm alle für ihn sinnvollen Tarife gezeigt werden oder zum Vorteil des Versicherers, der ihn bewusst in Tarife steuert, die ihm hinsichtlich des Tarifwechsels nicht so weh tun.

Umdeckungen, wie es sie früher gab, wurde ein Riegel vorgeschoben. Wie kann sich aber heute ein Versicherungsmakler im Bereich der sinnvollen Tarifwechselberatung überhaupt positionieren?

Auch wenn sich hier die Regulierung auswirkt, so sind 2014 trotzdem noch 75 Mio. Euro an Alterungsrückstellung übertragen worden. Umdeckungen gibt es also nach wie vor. Doch im Hinblick auf den Tarifwechsel hat der Versicherungsmakler auch Prüfungs- und Überwachungspflichten. In Bezug auf bestehenden Versicherungsschutz geht es auch um Umgestaltung, wenn sich Bedarfssituationen oder Risikoverhältnisse verändert haben. Die Tarifwechselberatung gehört daher zu seinen Aufgaben.

Er steht jetzt vor der Entscheidung, ob er das Tarifwechselrecht in seinen Beratungsalltag integriert und dazu muss er sich nur das nötige Expertenwissen aneignen, beispielsweise über die Deutsche Makler Akademie. Oder er delegiert diese Aufgabe und übergibt sie einem entsprechenden Fachmann, wie zum Beispiel unserem neu gegründeten Expertennetzwerk, das sich speziell mit dem Thema Krankenversicherung befasst. (ad)