Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung vom 14.09.2016 die sogenannten Level-2-Maßnahmen zur PRIIP-Verordnung zur Überarbeitung an die EU-Kommission zurückgegeben. Die Abgeordneten bezeichneten den Entwurf als fehlerhaft und irreführend. Statt Kleinanleger zu schützen bestehe die Gefahr, dass diese ihr Geld verlieren.
Mit der PRIIP-Verordnung sollen europaweit einheitlich sogenannte Basisinformationsblätter für „verpackte Anlageprodukte“ eingeführt werden. Zu dieser Produktkategorie gehören unter anderem geschlossene und offene Investmentfonds, Derivate und andere strukturierte Finanzprodukte. Mit den Level-2-Maßnahmen werden die Inhalte und die Darstellung der Basisinformationsblätter geregelt.
Kommt PRIIP zeitgleich mit MiFID?
Die Kommission muss nun einen neuen Entwurf vorlegen. Doch die Zeit drängt. Denn laut PRIIP-Verordnung soll den Verbrauchern zum 31.12.2016 das Basisinformationsblatt zur Verfügung stehen, wenn diese die entsprechenden Produkte kaufen. Daher fordern die deutsche Kreditwirtschaft und auch die Investmentbranche, die Anwendbarkeit der PRIIP-Verordnung zu verschieben. So schlägt der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. vor, die Umsetzungsfrist um zwölf Monate auf den 03.01.2018 zu verlängern. In diesem Fall würde die PRIIP-Verordnung mit den neuen MiFID-Regeln in Kraft treten. Aus Sicht des Verbandes wäre dies auch wegen der inhaltlichen Überschneidungen der beiden Regelwerke sinnvoll. (kb)
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