Seit dem 01.09.2022 gelten für BaFin-Mitarbeiter neue, strengere Regeln im Hinblick auf private Finanzgeschäfte. Die neue Dienstanweisung ersetzt eine Übergangsregelung, die im Oktober 2020 in Reaktion auf die unrühmlich Rolle der Finanzaufsicht im Wirecard-Skandal erlassen worden war.
Verbote und Einschränkungen seit 2020
- Die folgenden Verbote und Einschränkungen privater Finanzgeschäfte wurden im Wesentlichen aus der Übergangsregelung übernommen:
- Allen BaFin-Beschäftigten ist der Handel von Finanzinstrumenten, die von beaufsichtigten Unternehmen ausgegeben werden, verboten.
- BaFin-Beschäftigten sämtlicher Aufsichtsbereiche (90% der Beschäftigten) ist der Handel in Finanzinstrumenten mit Bezug zu sämtlichen in der EU ansässigen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzinstituten verboten.
- Allen BaFin-Beschäftigten ist der Handel von Finanzinstrumenten, die an einem inländischen organisierten Markt gehandelt werden, verboten.
- Für alle BaFin-Beschäftigten sind spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, nicht gestattet.
- Alle BaFin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden.
Neue hinzugekommene Regelung
Aber die Behörde, die seit August 2021 unter der Führung von Mark Branson steht, hat die Vorgaben im Zuge der neuen Dienstanweisung noch weiter verschärft und sieht daher nun über die oben genannten Verbote hinaus zusätzliche Handelsverbote vor. Aus diesem Grund gilt für einen Teil der Beschäftigten (hauptsächlich Mitarbeiter der Marktaufsicht) von Anfang September 2022 an auch ein Handelsverbot für Finanzinstrumente, die im inländischen Freiverkehr gehandelt werden.
Anschein muss Missbrauch muss vermieden werden
„Ziel der am 01.09.2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“, betont BaFin-Präsident Mark Branson. Diese Regeln zählten zu den strengsten weltweit.
Private Finanzgeschäfte in Einzelwerten brechen ein
Die 2020 erlassenen Vorgaben haben anscheinend auch schon Wirkung gezeigt. Die BaFin teilt mit, dass sich die Summe der privaten Finanzgeschäfte im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 in den ersten sechs Monaten 2022 nahezu halbiert hat. Die Zahl der Aufträge beim Handel mit Einzelwerten ging um 78% zurück. 2022 machte der Handel mit Einzeltiteln nur noch 23% der Aufträge aus – 2021 waren es noch 56%. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Aufträge zum Fonds- bzw. ETF-Handel um 4% an. Mittlerweile machen derartige Aufträge 45% des Handels mit Finanzprodukten bei BaFin-Mitarbeitern aus – 2021 waren es noch nur 23%.
Fortschritte bei der Aufarbeitung
Bei der behördlichen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals kommt die Behörde auch voran. Von den 42 Verdachtsfällen gegenüber Mitarbeitern der Finanzaufsicht, konnten elf Fälle abgeschlossen werden, zwölf laufen noch und in 19 Fällen steht die Entscheidung, ob ein Verfahren eröffnet werden soll, noch aus. (tku)
Bild: © Alevtina – stock.adobe.com
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