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15. August 2024
Rechtliche Vorsorgepapiere: Erstellung nur durch Experten

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Rechtlicher Vorsorgepapiere: Erstellung nur durch Experten

Rechtliche Vorsorgepapiere: Erstellung nur durch Experten

Konsequenzen für das Ansehen von Generationenberatern

Die rechtswidrige Vorgehensweise vieler freier Generationen­berater (Ruhestandsplaner, Versicherungsmakler und große Teile freier Certified Financial Planner®) hat erhebliche Auswirkungen auf das ohnehin schon seit zig Jahren stark ange­kratzte Ansehen der Finanzbranche. Wenn Generationenberater, die sich als vertrauenswürdige Berater positionieren wollen, jedoch dermaßen rechtswidrig handeln, untergräbt dies das Vertrauen der Kunden in die gesamte Branche. Es entsteht der Eindruck, dass Finanzdienstleister in der Allgemeinheit nicht im besten Interesse ihrer Kunden handeln, sondern in erster Linie auf ihren eigenen Profit bedacht sind.

Praktische reale Beispiele

Mia F. (30) ist Einzelhandelskauffrau und alleinerziehende Mutter. Sie besitzt ein Vermögen von 5.000 Euro. Ihr Generationenberater hat ihr nahegelegt, bei seinem Anbieter (der kein Rechtsdienstleister ist) eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen. Insgesamt wurden ihr dafür 330 Euro in Rechnung gestellt.

Hätte der Generationenberater Mia F. die kostenfreien und fachlich sehr guten Beratungen der sozialen Träger vor Ort oder den Gang zum Notar empfohlen, wäre Mia F. finanziell besser gestellt gewesen. Nach der Gebührentabelle der Notare (§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz) hätte ein Notar ihr 37,50 Euro für die Patientenverfügung, 45,00 Euro für die Vorsorgevollmacht, plus Auslagen, insgesamt knapp 100 Euro in Rechnung gestellt.

Ein paar Monate später erfuhr Mia F., dass sie mehr als das Dreifache der Notarkosten, und 330 Euro mehr als beim sozialen Träger bezahlt hat. Sie informierte ihre Freunde über die Vorgehensweise des Generationenberaters und suchte sich einen neuen Finanzdienstleister. In solchen Fällen hätte sich Mia F. bei der Verbraucherzentrale Rat holen können.

Für die Beratung einer Familie mit 50.000 Euro Vermögen wurden 530 Euro in Rechnung gestellt. Hätte sich die Familie beim Notar beraten lassen, wären 75 Euro für zwei Patientenverfügungen und 115 Euro für zwei Vorsorgevollmachten, plus Auslagen, in Höhe von 210 Euro in Rechnung gestellt worden.

Mittlerweile bewerben einige Generationenberater ihre vom Gesetzgeber verbotene Beratung mit über 1.000 Euro. Zu solch horrenden Gebühren steht im Northeimer Urteil: „Zur Entscheidung des Rechtsstreits kann offen bleiben, ob der streitgegenständliche Vertrag auch wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 2 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) nichtig ist.“

Aufgabe von Generationenberatern

Der Kunde darf von einem seriösen Generationenberater erwarten, dass er sich bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowohl rechtlich als auch medizinisch exzellent auskennt. Sie informieren ihre Kunden über die Wichtigkeit der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht, der palliativen Krisenvorsorge, klären über Selbst- und Fremdbestimmung auf und erläutern, wann und warum welches Absicherungsinstrument notwendig ist. Diese Informationen vermittelt ein geschulter Generationenberater in drei Minuten. Mit Rückfragen des Kunden liegt der Gesprächsaufwand zwischen fünf und sieben Minuten.

Beratungsempfehlung

Generationenberater sollten sich in diesem Bereich ein Netzwerk von sozialen Trägern (Caritas, Diakonie, Volkssolidarität, Hospizvereine, Pflegestützpunkte) aufbauen. Hier erhält der Kunde kostenfrei zwei Stunden exzellente fachliche Beratung, da alle Beraterinnen und Berater eine qualifizierte Ausbildung im Bereich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorweisen können. Sie kennen sich in medizinischen Fragestellungen und Krankheitsbildern bestens aus, weil sie oft aus der Pflege, aus der speziellen ambulanten Palliativversorgung (SAPV) oder dem Hospiz­umfeld kommen.

Sehr gute, kostenfreie Informationen und rechtssichere Vorlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet das Bundesministerium der Justiz. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet die 68-seitige Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ des C.H.Beck-Verlags zum kostenfreien Download an. Deutschlands namhafteste Medizinrechtskanzlei für „Patientenrechte am Lebensende“ (putz-medizinrecht.de) bietet rechtssichere Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zum Download an.

Wer als Generationenberater diese Tipps an seine Kunden weiterleitet, wird seine Kunden eng an sich binden, Empfehlungen generieren und sich ein gutes Renommee aufbauen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 08/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Ulrich Welzel