AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
28. Juli 2017
Regressanspruch einer Versicherung bei Unfall wegen Liebeskummer

Regressanspruch einer Versicherung bei Unfall wegen Liebeskummer

Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche, wenn der Autounfall aufgrund von Liebeskummer passiert ist? Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht (AG) Augsburg zu beschäftigen.

Eine 20-jährige Frau fuhr mit dem Auto ihrer Mutter in eine Diskothek im südlichen Landkreis Augsburg. Dort traf sie auf ihren Freund in Begleitung seiner neuen Freundin. Daraufhin betrank sich die Frau und begab sich mit einem Alkoholwert von knapp 2 Promille mit dem Auto wieder auf die Straße. Sie fuhr gegen einen Baum am Straßenrand. Den ankommenden Rettungssanitätern teilte sie mit, dass sie sich umbringen wolle. Sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verurteilt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzte der Mutter den Schaden am Auto in Höhe von rund 1.300 Euro. Infolge dessen wollte sie entsprechend den Bedingungen im Versicherungsvertrag das Geld von der Tochter zurück.

Versicherung hat Vorsatz unterstellt

Nach Ansicht der Versicherung hat sie diesen vorsätzlich und mit Absicht der Selbsttötung verursacht. Die Klage hatte vor dem AG Augsburg keinen Erfolg. Vorsatz konnte der Versicherer der Tochter nicht nachweisen. Die Selbsttötungsabsicht äußerte die Tochter erst nach und nicht vor dem Unfall. Es war auch nicht nachweisbar, dass die Frau sich vorsätzlich wegen Liebeskummer mit dem Willen betrank, anschließend im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit Auto zu fahren. Allein fahrlässiges Handeln reicht hierbei nicht. Die Berufung der Versicherung wurde vom Landgericht Augsburg abgewiesen. Das Urteil des AG Augsburg vom 31.08.2016 ist somit rechtskräftig. (kk)

AG Augsburg, Mitteilung vom 17.07.2017, Az.: 15 C 255/16