Ein Beitrag von Karsten Kehl, Vorstand der BfV Bank für Vermögen AG
Das Profil des Beraters hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Mehr denn je werden digitale Anwendungen wichtiger Faktor im Büro des Versicherungs- und Investmentprofis, um Kundenberatung und -betreuung prozessoptimiert durchführen zu können. In Bezug auf den Finanzanlagenvermittler und mit Blick auf die novellierte FinVermV sind etwa die gesetzlichen Anforderungen an Beratung und Dokumentation deutlich gestiegen. Zudem werden Berater mit Zusatzkosten belastet – wenn man etwa Themen wie Taping oder den möglichen Aufsichtswechsel zur BaFin berücksichtigt.
Fehler können gravierende Folgen haben
Generell fordert die FinVermV nicht nur die fundierten Kenntnisse vom Vermittler über Produkte und Risikoklassen, sondern unter anderem ebenso die einwandfreie Erstellung und Archivierung der Beratungsdokumentation und des Protokolls über die Geeignetheitserklärung. Mangelhaftigkeiten an dieser Stelle können bestenfalls teuer, in bestimmten Fällen gar existenzbedrohend für den Finanzdienstleister sein – zumal etwa Vermögensschadenversicherer generell nur dann bei Fehlberatung leisten, wenn zumindest die Dokumentation gesetzeskonform eingehalten wurde.
Die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Aufzeichnungs-, Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Benachrichtigungspflicht telefonischer und elektronischer Kundenkommunikation hat zudem Einfluss auf den Unternehmenswert. Spätestens wenn der Vermittler sein Unternehmen verkaufen möchte, könnten etwaige Mängel an dieser Stelle bzw. dadurch bedingte Haftungsrisiken, die im Rahmen der Due Diligence auftreten, zum deutlichen Wertverlust oder gar zur Ablehnung durch den möglichen Käufer führen.
Digitale Anwendungen sind inzwischen unverzichtbar
Die zunehmenden Anforderungen machen daher die Nutzung gesetzeskonformer und digitalisierter Beratungstools zum unverzichtbaren Mittel. Unterstützung erhalten Vermittler hierbei von Finanzdienstleistern, die umfassend digitale Lösungen bereitstellen. Wichtig ist, dass die digitalen Tools ebenso eine lückenlos archivierte Dokumentation wie auch eine erstklassige und sichere Datenqualität gewährleisten. Daneben müssen sie natürlich auch den Beratungsablauf vereinfachen und eine aufeinander abgestimmte Komplettlösung ergeben.
Mit ihrem Haftungsdach bietet die BfV Bank für Vermögen AG als Teil der BCA-Gruppe eine Full-Service-Dienstleistung, damit Vermittler, Vermögensverwalter und Private Banker ihre Finanzanlageberatungsprozesse rechtssicher und effizient halten können. Da Wertpapierhandelsbanken sich in der Regel den Regulierungsvorgaben früher als zum Beispiel Maklerpools stellen müssen, fließt diese Expertise bei der BCA AG direkt ins ganze Unternehmen ein. Gerade in Bezug auf die Serviceplattform DIVA ist dies ein wichtiger Vorteil. Aktuell wurde zum Beispiel die Investmentsoftware auf den derzeitigen regulatorischen Bedarf eines Finanzprofis abgestimmt. Hiervon profitiert natürlich jeder Partner der BCA-Gruppe: unabhängig davon, ob er als Versicherungsmakler und/oder Investmentvermittler mit dem Pool zusammenarbeitet oder als Partner des Haftungsdachs bzw. der CARAT AG tätig ist.
Regulierungskonforme Beratung
Die neue Investmentlösung bündelt alle relevanten Daten auf einer Plattform. Alle Maßnahmen wie zum Beispiel Produktauswahl mitsamt Depoteröffnung inklusive digitaler Unterschrift per IP-Adresse und notwendiger Legitimationsprüfung, Depot-Reporting, Nutzung des Investment-Shops oder der hauseigenen Vermögensverwaltung etc. werden über eine Oberfläche mittels Schnittstellen ermöglicht. Nach dem Motto „compliant by design“ werden doppelte Dateneingaben oder Datenverarbeitungsbrüche durch externe Systemvoraussetzungen quasi auf null gesetzt.
Standardisierte und digitale Beratungsstrecken inkl. automatisierter Geeignetheitsprüfung und zielmarktkonformer Produktportfolios, vollständiger Dokumentationserstellung und Archivierung ermöglichen eine regulatorisch konforme und effiziente Kundenbetreuung sowie -datenpflege. Transaktionen mit den Depotbanken laufen vollständig elektronisch ab. Papierablagesysteme werden künftig nicht mehr benötigt, da alle Unterlagen digital im System abgelegt und modifiziert werden. In Bezug auf das gemäß MiFID II und FinVermV verpflichtende „Taping“ bei der Anlageberatung wird Beratern darüber hinaus ein endgeräteunabhängiges Telefonaufzeichnungs-Tool zur Verfügung gestellt.
Know-how bleibt wichtigster Baustein
Bei aller Digitalisierung ist es das umfassende Finanz- und Anlagewissen, das einen sehr guten Berater auszeichnet. So hilft die Technik schlussendlich, Fachwissen noch besser bei den Anlageanalysen oder zur Markteinschätzung einzusetzen. Daneben können Berater natürlich auch auf die Investmentkompetenz von Finanzdienstleistern zurückgreifen. Die BfV AG unterstützt etwa mit einem Investment-Research-Angebot. Hierdurch erhalten Haftungsdachpartner aktuelle Markteinschätzungen, Analysen und Hintergründe geliefert. Daneben ermöglicht ein kostenfreier Depot-Check, die historische Renditeerwartung von Depots zu ermitteln oder auch das entsprechende Gesamtrisiko der Anlagen zu messen. Natürlich hilft das Team auch, das Depot bei Bedarf anzupassen.
Finanzprofis, die sich mehr oder weniger komplett administrativer und aufsichtsrechtlicher Aufgaben entledigen möchten, um sich komplett auf die Anlageberatung zu fokussieren, sollten zudem über eine Anbindung an ein Haftungsdach nachdenken. Die BfV AG stellt diesbezüglich verschiedene Leistungsstufen bereit und kümmert sich um die Aus- und Weiterbildung. Übrigens: Angebundene Anlageberater behalten natürlich sowohl ihre Unabhängigkeit als auch ihren guten Namen. Zudem hat ein gutes Haftungsdach keinerlei Umsatzvorgaben und gewährleistet immer die Bestandsfreigabe bei Beendigung der Kooperation.
Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2021 und in unserem ePaper.
Bild oben: © grapestock – stock.adobe.com; Porträtfoto: © BCA

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